Die Instruktion wurde vom Vorsitzenden der Fuldaer Bischofskonferenz, dem Breslauer
Fürstbischof Adolf Kardinal Bertram im Namen der Bischöfe von Preußen erlassen und
beschäftigt sich in 61 Punkten mit der Gefängnisseelsorge. In Punkt 8 geht Bertram auf die
von Pacelli vorgenommene Unterscheidung zwischen haupt- und nebenamtlicher Beschäftigung
ein: "Der Gefangenseelsorger wird entweder als Beamter hauptamtlich angestellt oder durch
Vertrag angenommen und zugelassen (DVO. § 29). Für eine bestimmte Anzahl größerer
Anstalten werden Geistliche im Hauptamt berufen mit der Amtsbezeichnung Strafanstaltspfarrer
oder Strafanstaltsoberpfarrer. In der Regel sollen diese vorher mehrere Jahre in der
Gemeindeseelsorge tätig gewesen sein und sich bewährt oder als Hilfsseelsorger in den
Gefangenanstalten schon Erfahrung gesammelt haben."
Bibliography
Bertram, Adolf, Pastoralinstruktion für die katholischen Geistlichen an den
Gefangenanstalten der Justizverwaltung in Preußen, Breslau 1925.
Recommended quotation
Pastoralinstruktion für die katholischen Geistlichen an den Gefangenenanstalten der
Justizverwaltung in Preußen vom 29. März 1925, in: 'Kritische Online-Edition der Nuntiaturberichte Eugenio Pacellis (1917-1929)', keyword no. 1356, URL: www.pacelli-edition.de/en/Keyword/1356. Last access: 21-12-2024.
Show PDF