Die Provinzialstände oder auch Provinziallandtage waren in Preußen die ständischen
Vertretungen in den acht Provinzen des Königreichs. Sie wurden aufgrund eines Gesetzes von
König Friedrich Wilhelm IV. aus dem Jahr 1823 eingerichtet. Da die Standschaft an
Grundeigentum gebunden war, wurden sie vom Adel dominiert. Obwohl die Provinzialstände eine
Reaktion der Monarchie auf den süd- und mitteldeutschen Parlamentarismus darstellten,
besaßen sie kein Gesetzgebungs- oder Steuerbewilligungsrecht. Ihre Aufgabe bestand
hauptsächlich darin, den König bei Gesetzesentwürfen, welche die Belange der jeweiligen
Provinz betrafen, zu beraten. Ihre legislativen Funktionen richteten sich allein auf
kommunale Angelegenheiten und unterstanden der königlichen Aufsicht. Weil in Preußen keine
gesamtstaatliche Stände- oder Volksvertretung existierte, stellten die Provinzialstände die
höchste Parlamentsebene dar. Nachdem sie zwischen 1848 und 1851 bereits
ihre Aktivitäten eingestellt hatten, erfolgte ihre Aufhebung im Jahr 1875 mit der
preußischen Provinzialordnung.
Sources
GEHRKE, Roland, Landtag und Öffentlichkeit. Provinzialständischer Parlamentarismus in
Schlesien 1825-1845 (Neue Forschungen zur Schlesischen Geschichte 17), Köln /
Weimar 2009.
Recommended quotation
Provinzialstände, Königreich Preußen, in: 'Kritische Online-Edition der Nuntiaturberichte Eugenio Pacellis (1917-1929)', keyword no. 1388, URL: www.pacelli-edition.de/en/Keyword/1388. Last access: 21-12-2024.
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