Gegenüberstellung der staatlichen Gegenentwürfe zum Konkordat mit Bayern vom Dezember 1922 und vom Januar 1923, Artikel 15
Römischer Entwurf zum Konkordat mit Bayern vom September 1922. | Staatlicher Gegenentwurf zum Konkordat mit Bayern vom Dezember 1922. | Staatlicher Gegenentwurf zum Konkordat mit Bayern vom Januar 1923. |
Art. 15. | Art. 15. | Art. 15. |
§ 1. Sollte sich in Zukunft irgend eine Schwierigkeit ergeben wegen Auslegung vorstehender Artikel oder wegen Fragen, die von ihnen etwa nicht in Betracht gezogen sind, so werden der Heilige Stuhl und der Bayerische Staat gemeinsam eine freundschaftliche Lösung im Einklange mit dem kanonischen Rechte herbeiführen. | § 1. Sollte sich in Zukunft bei der Auslegung vorstehender Bestimmungen irgend eine Schwierigkeit ergeben, so werden der Heilige Stuhl und der bayerische Staat gemeinsam eine freundschaftliche Lösung herbeiführen. | § 1. Sollte sich in Zukunft bei der Auslegung vorstehender Bestimmungen irgendeine Schwierigkeit ergeben, so werden der Heilige Stuhl und der bayerische Staat gemeinsam eine freundschaftliche Lösung herbeiführen. |
§ 2. Alle bisher erlassenen und noch in Kraft befindlichen Gesetze, Verordnungen und Verfügungen, welche den obigen Artikeln widersprechen, sind aufgehoben. | § 2. Mit dem Inkrafttreten des gegenwärtigen Konkordates verliert das Konkordat von 1817 seine Geltung. (Nebiger § 3 entfällt.) | § 2. Mit dem Inkrafttreten des gegenwärtigen Konkordates verliert das Konkordat vom Jahre 1817 seine Geltung. Insoweit bisher erlassene und noch in Kraft befindliche Landesgesetze, Verordnungen und Verfügungen mit den Bestimmungen dieses Vertrages in Widerspruch stehen, werden sie aufgehoben. |
§ 3. Die Bestimmungen dieses Konkordates werden durch spätere Reichsgesetze ohne Zustimmung des Heiligen Stuhls nicht berührt. |
Sources
Gegenüberstellung des römischen Entwurfs zum Konkordat mit Bayern mit dem staatlichen
Gegenentwurf vom Dezember 1922; Dokument
Nr. 10458.
Staatlicher Gegenentwurf zum Konkordat mit Bayern vom Januar 1923; Dokument Nr. 872.