Zisterzienserpater Dr. Theobald Schiller geht in seinem Aufsatz der Frage nach, ob
es in Bayern Nonnen mit ewigen feierlichen Gelübden gab und verneint die Frage im
Allgemeinen, da eine staatliche Erschließung vom 9. Juli 1831 bestimmte, dass erst ab
dem 33. Lebensjahr ewige Gelübde abgelegt werden dürften. Weiterhin sah eine
Ministerialentschließung vom 23. März 1847 vor, dass Nonnen, die ewige Gelübde ablegen
wollten, sich einer staatlichen Prüfung unterziehen mussten, die ihre freie
Willensentscheidung feststellen sollte. Das Zisterzienserinnenkloster in Oberschönenfeld
durfte ab dem 12. Juni 1852 bei Nonnen, die das 33. Lebensjahr vollendet hatten,
feierliche Gelübde abnehmen.
Bibliography
SCHILLER, Theobald, Gibt es in Bayern Klosterfrauen mit feierlichen Gelübden?, in:
Theologisch-praktische Monatsschrift 23 (1913), S. 45-49.
Recommended quotation
Schiller, Gibt es in Bayern Klosterfrauen mit feierlichen Gelübden?, in: 'Kritische Online-Edition der Nuntiaturberichte Eugenio Pacellis (1917-1929)', keyword no. 15067, URL: www.pacelli-edition.de/en/Keyword/15067. Last access: 21-12-2024.
Online since 31-07-2013, last modification 24-10-2013.Show PDF