Prozess Erzberger-Helfferich
Die Feindschaft zwischen Erzberger und Helfferich geht auf die Kolonialkritik des jungen Abgeordneten Erzberger aus dem Jahr 1906 zurück, die unter anderem dazu geführt hatte, dass Helfferich zur Aufgabe seiner Position in der Kolonialverwaltung gezwungen worden war. Nach der Unterzeichnung des Versailler Vertrags trat Helfferich in der konservativen Kreuzzeitung unter dem Motto "Fort mit Erzberger!" eine Hetzkampagne gegen den Zentrumspolitiker los, in deren Rahmen dem Schwaben unter anderem eine Verquickung von politischen mit wirtschaftlichen und finanziellen Eigeninteressen vorwarf. So sei seine Wandlung vom Annexionisten zum Verfechter eines Verständigungsfriedens im Sommer 1917 mit dem Niederlegen seines Aufsichtsratspostens bei Thyssen zu begründen. Erzberger sei, so Helfferich, ein "Reichsverderber", der den "Erzbergerfrieden" zu verantworten habe, denn er habe das deutsche Volk mit seiner Unterschrift unter den Waffenstillstand in Compiègne hinterrücks überfallen. Die Attacken Helfferichs zielten darauf ab, dass Erzberger eine Beleidigungsklage erheben sollte. Den darauffolgenden Sensationsprozess wollte der Monarchist Helfferich gegen die Weimarer Republik, für die Erzberger stand, instrumentalisieren. Als der Reichsfinanzminister zuerst mit einer publizistischen Gegenkampagne antwortete, sammelte Helfferich seine Hetzschriften, gab sie als Broschüre unter dem Titel "Fort mit Erzberger!" massenhaft heraus und forderte in einem offenen Brief an den Reichspräsidenten Friedrich Ebert, dass seine Vorwürfe gerichtlich überprüft werden sollten. Erzberger, dessen Ehre Helfferich bewusst angriff, nahm den Fehdehandschuh schließlich auf, um seine Reichsfinanzreform nicht zu gefährden, und reichte eine Beleidigungsklage ein.
Der Prozess begann am 19. Januar 1920 vor dem Berliner Landgericht I und dauerte zwei Monate. Domeier macht drei zentrale Konfliktlinien im Prozess aus: 1. die weltanschauliche Auseinandersetzung zwischen Monarchie (Helfferich) und Republik (Erzberger), 2. die unterschiedlichen Vorstellung über das Politische und die Vermischung zwischen Politik und Wirtschaft, wobei Helfferich Erzberger vorwarf, korrupt zu sein, und 3. die unterschiedlichen Vorstellung über den Typus des Politikers, sprich des Parlamentariers als Berufspolitiker, wobei sich der Vorwurf gegen solche Parlamentarier wandte, die vor ihrer politischen Betätigung nicht wohlhabend waren, die also von der Politik leben mussten.
Helfferich schwang sich gleich zum Prozessauftakt vom Angeklagten im Beleidigungsprozess zum Ankläger des politischen Systems auf, organisierte eine flankierende Pressekampagne und drängte Erzberger in die Defensive. Erzbergers politisches und privates Leben wurden vom Gericht durchleuchtet, unter anderem seine Positionierung zum U-Boot-Krieg, seine Unterschrift unter den Waffenstillstand oder seine Beteiligung an der Friedensresolution des Reichstags vom Sommer 1917, in deren Kontext er eng mit Nuntius Pacelli zusammengearbeitet hatte, der zeitgleich die Friedensinitiative Benedikts XV. zum Erfolg bringen wollte. Seine Gegner, von denen sich Erzberger in der Monarchie viele gemacht hatten, sammelten sich auf der Seite Helfferichs und die öffentliche Meinung stand gegen den Reichsfinanzminister, der den Prozess trotz aller Anschuldigung fortführte und auch im Amt blieb. Erst als seine Steuererklärung durch rechte Kreise in der Presse veröffentlicht wurde, um ihm endlich die behauptete Korruption nachweisen zu können, trat Erzberger am 24. Februar 1920 vom Amt des Reichsfinanzministers zurück.
Das Urteil vom 12. März stellte eine deutliche Niederlage nicht nur für Erzberger persönlich, sondern für die junge Weimarer Republik insgesamt dar. Zwar wurde Helfferich zu einer Geldstrafe von 300 Mark verurteilt, doch triumphierte er ansonsten auf ganzer Linie, da das Gericht bestätigte, dass sich Erzberger oft nicht anständig verhalten, politische mit wirtschaftlichen Interessen verbunden und sogar unter Eid gelogen habe. Das Gericht definierte den idealen Politikertypus als den eines über den Parteien stehenden Beamten oder Bureaukraten, wie ihn eben Helfferich im Kaiserreich und nicht Erzberger in der Republik personalisiert habe, der aber letztlich eine Illusion war. Helfferich sei seine Beweisführung im Wesentlichen gelungen und er habe aus vaterländischen Beweggründen gehandelt, wofür er mildernde Umstände zugesprochen bekam. Das Urteil zeigt auf, wie stark monarchistisch die Justiz in der Weimarer Republik geprägt war. Und gerade ein solches Gericht urteilte über die politische Moral in der Republik bzw. im Kaiserreich. Für Erzberger bedeutete das Urteil vorerst das politische Aus. Um sein Comeback vorzubereiten, stellte er Selbstanzeige wegen des Vorwurfs, Meineid geleistet und Steuern hinterzogen zu haben – beide Punkte wurden gerichtlich bis Sommer 1921 aus der Welt geschafft. Doch Erzberger kehrte nicht auf die politische Bühne zurück, denn er wurde am 26. August 1921 von Mitgliedern der rechtsradikalen "Organisation Consul" ermordet.
Sources
Der Erzberger-Prozeß. Stenographischer Bericht über die Verhandlungen im
Beleidigungsprozess des Reichsfinanzministers Erzberger gegen den Staatsminister a.D.
Dr. Karl Helfferich, Berlin 1920.
Bibliography
DOMEIER, Norman, Der Sensationsprozess Erzberger-Helfferich: Die Verquickung
politischer und wirtschaftlicher Interessen in der Weimarer Republik, in: Matthias
Erzberger. Ein Demokrat in Zeiten des Hasses (Stuttgarter Symposien 15), Karlsruhe 2013,
S. 158-183.
EPSTEIN, Klaus, Matthias Erzberger und das Dilemma der deutschen Demokratie, Berlin / Frankfurt am Main
1962, S. 392-413.