Der Reformerlass König Wilhelms II. von Preußen datiert auf den 11. und nicht
auf den 17. Juli. Der König wies darin den preußischen Ministerpräsidenten Theobald von
Bethmann Hollweg an, einen Gesetzentwurf über die Änderung des Dreiklassenwahlrechts hin zu
einem gleichen Wahlrecht zu erstellen, damit die nächste Wahl nach dem neuen Wahlrecht
vollzogen werden könne. Die Konservativen und der rechte Flügel der Nationalliberalen, die
in der Preußischen Abgeordnetenkammer und im Preußischen Herrenhaus über die Mehrheit
verfügten, lehnten eine Änderung des Wahlrechts weiterhin ab und die Wahlrechtsfrage blieb
als Streitpunkt weiter bestehen.
Sources
Der "Reformerlaß" König Wilhelms II. an den Präsidenten des Preußischen
Staatsministeriums v. Bethmann Hollweg vom 11. Juli 1917, in: HUBER, Ernst Rudolf
(Hg.), Dokumente zur deutschen Verfassungsgeschichte, Bd. 3: Deutsche
Verfassungsdokumente 1900-1918, Stuttgart u. a. 31990, Nr. 103,
S. 155.
Bibliography
HUBER, Ernst Rudolf, Deutsche Verfassungsgeschichte seit 1789, Bd. 5: Weltkrieg,
Revolution und Reichserneuerung 1914-1919, Stuttgart u. a. 1978,
S. 306.
Recommended quotation
Reformerlass König Wilhelms II. vom 11. Juli 1917, in: 'Kritische Online-Edition der Nuntiaturberichte Eugenio Pacellis (1917-1929)', keyword no. 16023, URL: www.pacelli-edition.de/en/Keyword/16023. Last access: 07-10-2024.
Online since 24-03-2010, last modification 26-06-2019.Show PDF