Preußischer Landtag, Königreich Preußen
Im Herrenhaus gab es drei Gruppen von Mitgliedern. Von der ersten Möglichkeit, der Ernennung von Prinzen königlichen Hauses, machten die preußischen Könige nie Gebrauch. Die zweite Gruppe bildeten erbliche Mitglieder, die dritte Gruppe bestand aus auf Lebenszeit ernannte Mitglieder.
Die Mitglieder des Abgeordnetenhauses wurden nach dem ungleichen, indirekten Dreiklassenwahlrecht gewählt, das bei seiner Einführung sehr fortschrittlich war. Umgreifende Reformversuche des Dreiklassenwahlrechts scheiterten am Widerstand des HerrenhauseS. Bei der Auflösung des Abgeordnetenhauses 1918 war das Dreiklassenwahlrecht eines der undemokratischsten Wahlrechte im Deutschen Reich.
Sources
Verfassungsurkunde für den preußischen Staat vom 5. Dezember 1848, in: www.verfassungen.de (Last access: 16.09.2009).
Bibliography
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