Regelung betreffend Beerdigungen in Bayern

Leichen durften gemäß bayerischem Polizeistrafgesetzbuch vom 26. Dezember 1871, Artikel 61, Absatz 1, Ziffer 2, nur auf einem öffentlichen Kirchhof oder einer besonders gesetzlich zulässigen oder polizeilich genehmigten Gruft oder Begräbnisstätte beerdigt werden. Eine Beerdigung an einem anderen Ort war nur mit Genehmigung der zuständigen Behörden zulässig. Überhaupt sollte niemand außerhalb des Kirchhofes beerdigt werden. Ausgenommen davon waren Erzbischöfe und Bischöfe, deren Bestattung in ihren Kathedralen oder dazugehörigen Grüften oder Kreuzgängen gemäß königlich-bayerischer Verordnung vom 14. Oktober 1862 ohne polizeiliche Bewilligung gestattet war. Gleiches galt für Religiosen, wenn sie schon Grüfte oder Begräbnisstätten innerhalb ihrer Klostermauern hatten.
Leichenhallen und Leichenhäuser waren zwar verbreitet, bildeten aber in kleineren Städten und Dörfern eine Ausnahme. Eine etwaige Benutzungspflicht war orts-, bezirks- oder oberpolizeilich geregelt.
Die zeremonielle Ausgestaltung des Begräbnisses war innerhalb der gesetzlichen Regelungen zu Zeit, Ort und Art des Begräbnisses den Hinterbliebenen bzw. den Religionsgesellschaften selbst überlassen.
Sources
Königlich Allerhöchste Verordnung, die Errichtung und Benutzung von Grüften und sonstigen Begräbnisstätten außer den öffentlichen Kirchhöfen betreffend, vom 14. Oktober 1862, in: Regierungs-Blatt für das Königreich Bayern 1862, München [1862], Sp. 2311-2314, in: opacplus.bsb-muenchen.de (Last access: 19.07.2016).
Polizeistrafgesetzbuch für Bayern vom 26. Dezember 1871, Artikel 61, in: REBER, Oskar, Das Polizeistrafgesetzbuch für Bayern vom 26. Dezember 1871. Textausgabe mit Bemerkungen und mit Anführung der noch geltenden Polizeivorschriften nebst Uebersicht und Register, München 21875, S. 40 f., in: reader.digitale-sammlungen.de (Last access: 19.07.2016).
Bibliography
EHRENSPECK, Emil, Bayrisches Bestattungsrecht, in: Annalen des Deutschen Reichs für Gesetzgebung, Verwaltung und Volkswirtschaft. Staatswissenschaftliche Zeitschrift und Materialsammlung 62 (1929), S. 400-454, hier 417-422.
GRILL, Lorenz August(Hg.), Leichen- und Begräbnispolizei in Bayern nebst Dienstanweisung für die Leichenschauer mit Formularen und bezugsgesetzlichen Bestimmungen, München / Berlin 31925, S. 9-12.
Recommended quotation
Regelung betreffend Beerdigungen in Bayern, in: 'Kritische Online-Edition der Nuntiaturberichte Eugenio Pacellis (1917-1929)', keyword no. 1647, URL: www.pacelli-edition.de/en/Keyword/1647. Last access: 21-12-2024.
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