Revolution in Württemberg
Zuvor war von König Wilhelm II. am 8. November eine letzte königliche Regierung berufen worden, an der Vertreter der MSPD, der Fortschrittlichen Volkspartei, des Zentrums und der Nationalliberalen Partei beteiligt waren. Auf Initiative der MSPD sollte diese königliche Regierung in die provisorische Regierung integriert werden, wobei sich MSPD und USPD die zentralen Ressorts für Äußeres, Inneres, Kultus, Arbeit und Kriegswesen vorbehielten und Finanz-, Justiz- und Ernährungsministerium an bürgerliche Politiker übertragen werden sollten. Der König stimmte dem am 10. November zu, um weiteres Chaos zu vermeiden.
Als auch noch die königstreue Beamtenschaft der provisorischen Regierung ihre Unterstützung zusicherte, waren die linksradikalen Kräfte wie die Spartakisten endgültig ins politische Abseits gedrängt. In ihrer Proklamation vom 11. November erklärte die Regierung die politischen Umwälzungen für vorläufig vollzogen und wollte sich in erster Linie um die Linderung der Not im Land kümmern. Wilhelm II. entband die Beamten am 16. November von ihrem Treueid und verzichtete am 30. November auf den Thron.
Kurz vor den Wahlen zur Verfassunggebenden Landesversammlung am 12. Januar 1919 und zur Weimarer Nationalversammlung am 19. Januar versuchten Spartakisten einen Putsch in Stuttgart, der jedoch vom Militär blutig niedergeschlagen wurde. Die letzten Unabhängigen Sozialdemokraten, die noch in der Regierung verblieben waren, Crispien und Ulrich Fischer, wurden daraufhin aus der Regierung gedrängt, da sie mit den Putschisten sympathisierten.
In den Wahlen zur Verfassunggebenden Landesversammlung gingen MSPD, Zentrum und die Deutsche Demokratische Partei (DDP), die sich inzwischen konstituiert hatte, als Sieger hervor. Die provisorische Regierung Blos wurde bestätigt. Ab dem 14. Februar nannte sie sich "Staatsregierung". Das am 26. April 1919 verabschiedete württembergische Staatsgrundgesetz des nunmehrigen Volksstaats Württemberg manifestierte den demokratisch-parlamentarischen Staatsumbau. Nach Inkrafttreten der Weimarer Reichsverfassung am 14. August 1919 wurde die Landeverfassung von der nunmehr zum württembergischen Landtag erklärten Landesversammlung überarbeitet und trat am 25. September 1919 endgültig in Kraft.
Bibliography
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