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Seit 1857 stritten sich der Fürstbischof von Breslau, Heinrich Förster, und die
Katholisch-Theologischen Fakultät der Universität Breslau, ob das Promotionsrecht der
letzteren mit der Neukonstituierung der Universität 1811 verloren gegangen sei. Förster
beantragte in Rom die Neuerteilung der entsprechenden Fakultät, was der Heilige Stuhl jedoch
ablehnte. Die Fakultät vertrat dagegen den Standpunkt, dass das überkommene Recht auch nach
1811 weiter bestehe, und verlieh bis 1863 weiter den Doktorgrad der Theologie. Dieser Streit
spielte sich vor dem Hintergrund theologischer Auseinandersetzungen zwischen Ultramontanen
auf der einen und Anhängern des Wiener Theologen Anton Günther auf der anderen Seite ab, die
die katholisch-theologische Fakultät seit Mitte der 1850er Jahre erschüttert hatten. Erst
nach dem päpstlichen Unfehlbarkeitsdogma von 1870 konnte sich erstere Richtung durchsetzen. Försters
Nachnachfolger Georg von Kopp ordnete nach dem Ende des Kulturkampfs ab 1887 die
Fakultät neu. Er erreichte, dass Papst Leo XIII. mit seinem Breve vom
10. Februar 1888 der Fakultät das alte Promotionsrecht wieder anerkannte.
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Breve Leos XIII. zum Promotionsrecht der Katholisch-Theologischen Fakultät der Universität Breslau vom 10. Februar 1888
Bibliography
KLEINEIDAM, Erich, Die Katholisch-Theologische Fakultät der Universität Breslau
1811-1945, Köln 1962, S. 63-73, 80.
NEGWER, Josef, Geschichte des Breslauer Domkapitels im Rahmen der Diözesangeschichte
vom Beginn des 19. Jahrhunderts bis zum Ende des Zweiten Weltkrieges, hg. von
Kurt ENGELBERT, Hildesheim 1964, S. 144.
Recommended quotation
Breve Leos XIII. zum Promotionsrecht der Katholisch-Theologischen Fakultät der Universität Breslau vom 10. Februar 1888, in: 'Kritische Online-Edition der Nuntiaturberichte Eugenio Pacellis (1917-1929)', keyword no. 1992, URL: www.pacelli-edition.de/en/Keyword/1992. Last access: 21-05-2025.