Reichsgesetz, dritte Steuernotverordnung vom 14. Februar 1924

Um die sozioökonomische Lage im Deutschen Reich nach der Inflation wieder zu stabilisieren, setzte die bürgerliche Reichsregierung unter Kanzler Wilhelm Marx am 8. Dezember 1923 ein Gesetz durch, das sie ermächtigte, Maßnahmen mit Gesetzescharakter mit Hilfe von Notverordnungen zu ergreifen. Zu diesen Maßnahmen gehörte auch die Dritte Steuernotverordnung vom 14. Februar 1924. Mit ihr wurde u. a. eine Hauszinssteuer eingeführt, die Inflationsgewinne erfassen sollte. Des Weiteren enthielt die Notverordnung Vorschriften zur Aufwertung. Hintergrund dafür war der Umstand, dass Schulden infolge der Hyperinflation wertlos geworden waren, wovon das Reich selbst insbesondere bei den Kriegsanleihen profitierte. Geschädigte verlangten dagegen eine Aufwertung der Schulden, wobei sie vom Reichsgericht in seiner Entscheidung vom 28. November 1923 unterstützt wurden. Finanzminister Hans Luther, der ursprünglich jede Aufwertung ablehnte, musste sich beugen. Die Verordnung legte den Regelsatz für die Aufwertung bestimmter Vermögensanlagen auf 15 % des Goldmarkbetrages fest. Jedoch wurde die Tilgung der Aufwertungsschulden bis 1932 aufgeschoben, die der öffentlichen Anleihen sogar bis zur endgültigen Erledigung der Reparationslasten. Diese Regelungen gingen den Gläubigern nicht weit genug und riefen einen Proteststurm hervor. Einige Gerichte erklärten die Verordnung sogar für rechtsungültig.
Sources
Dritte Steuernotverordnung vom 14. Februar 1924, in: Reichgesetzblatt 1924, Teil 1, S. 74-90, in: alex.onb.ac.at (Last access: 17.06.2015).
Bibliography
HOLTFRERICH, Carl-Ludwig, Die deutsche Inflation 1914-1923, Berlin 1980, S. 315-327.
WINKLER, Heinrich August, Weimar 1918-1933. Die Geschichte der ersten deutschen Demokratie, München 42005, S. 244-250.
Recommended quotation
Reichsgesetz, dritte Steuernotverordnung vom 14. Februar 1924, in: 'Kritische Online-Edition der Nuntiaturberichte Eugenio Pacellis (1917-1929)', keyword no. 212, URL: www.pacelli-edition.de/en/Keyword/212. Last access: 06-05-2024.
Online since 18-09-2015, last modification 26-06-2019.
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