Päpstliche Kommission für die Kodifikation des kanonischen Rechts
Dabei sollten keine liturgischen, dogmatischen oder moralischen Regelungen aufgenommen werden. Stattdessen konzentrierte sich die Arbeit auf die Disziplin der (lateinischen) Kirche. Grundsätzlich bestand hier zum ersten Mal außerhalb eines ökumenischen Konzils für die Bischöfe die Möglichkeit, sich direkt in die Arbeit der Römischen Kurie einzubringen. Gleichzeitig überwogen die italienischen Einflüsse: fast zwei Drittel der Konsultoren waren Italiener, ein noch größerer Anteil hatte in Rom studiert. Unter den Hochschulen kamen der Päpstlichen Universität St. Apollinare und der Päpstlichen Universität Gregoriana die größte Bedeutung zu.
Grundlage waren der Corpus iuris canonici, die Beschlüsse des Konzils von Trient, päpstliche Verlautbarungen und die Arbeit der römischen Kongregationen. Zudem konnte auf umfassende kritische Editionen, nicht zuletzt von deutschen Kirchenrechtlern wie Emil Ludwig Richter, Paul Hinschius oder Johann Friedrich von Schulte aufgebaut werden. Im Dezember 1916 waren die Arbeiten abgeschlossen; aufgrund der politischen Situation verzögerte sich die Veröffentlichung des Codex Iuris Canonici (CIC) jedoch bis 1917. Geprägt wurde die Arbeit insbesondere von Pietro Gasparri und Pacelli, den Gasparri als Sekretär einsetzte. Insgesamt steht der CIC/1917 für eine Verrechtlichung, Romanisierung und Zentralisierung der Kirche und des kirchlichen Lebens.
Sources
Motu Proprio Arduum sane munus vom 19. März 1904, in: Acta Sanctae Sedis 36
(1903/04), S. 549-551, in: www.vatican.va (Last access: 13.10.2017).
Bibliography
Codex Iuris Canonici 1917; Schlagwort Nr. 3000.
FANTAPPIÈ, Carlo, Storia del diritto canonico e delle istituzioni della Chiesa,
Bologna 2011.
GUGGENBERGER, Karl, Codex iuris canonici, in: Lexikon für Theologie und Kirche 2
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LINK, Christoph, Kirchliche Rechtsgeschichte, München 22010,
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STUTZ, Ulrich, Der Geist des Codex Iuris Canonici. Ein Einführung in das auf Geheiß
Papst Pius X. verfasste und von Papst Benedikt XV. erlassene Gesetzbuch der
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UNTERBURGER, Klaus, Nachahmung des modernen Staates und spiritualistische Waffe gegen
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Kirchenrechts von 1917, in: Zeitschrift der Savigny-Stiftung für Rechtsgeschichte.
Kanonistische Abteilung 117 (2010), S. 639-657.