Bayerisches Gesetz zu dem Konkordate mit dem Heiligen Stuhle und den Verträgen mit den Evangelischen Kirchen vom 15. Januar 1925

Mit dem Gesetz zu dem Konkordate mit dem Heiligen Stuhle und den Verträgen mit den Evangelischen Kirchen vom 15. Januar 1925 genehmigte der bayerische Landtag zum einen das Konkordat als Staatsvertrag. Zum anderen beschloss er die Verträge mit den evangelischen Kirchen im Hinblick auf die in ihnen enthaltenen Rechtssätze als Ganzes in Gesetzesform. Das Konkordat und die beiden Verträge sowie die Regierungserklärung über den Vollzug des Gesetzes waren dem Gesetz als Anlagen beigefügt.
Sources
Bayerisches Gesetz zu dem Konkordate mit dem Heiligen Stuhle und den Verträgen mit den Evangelischen Kirchen vom 15. Januar 1925, in: Gesetz- und Verordnungsblatt für den Freistaat Bayern 1925, S. 53-68.
Bibliography
Bayerische Kirchenverträge von 1924/1925; Schlagwort Nr. 22055.
Konkordat mit Bayern von 1924; Schlagwort Nr. 11169.
Recommended quotation
Bayerisches Gesetz zu dem Konkordate mit dem Heiligen Stuhle und den Verträgen mit den Evangelischen Kirchen vom 15. Januar 1925, in: 'Kritische Online-Edition der Nuntiaturberichte Eugenio Pacellis (1917-1929)', keyword no. 22093, URL: www.pacelli-edition.de/en/Keyword/22093. Last access: 21-12-2024.
Online since 18-09-2015, last modification 25-02-2019.
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