Arbeitsschutzgesetzgebung in der Weimarer Republik

Der Arbeitsschutz umfasste nach zeitgenössischer Auffassung die Bereiche des Betriebs- und Gefahrenschutzes, des Arbeitszeitschutzes und des Vertragsschutzes. Nach langwierigen Vorverhandlungen mit den Sozialpartnern legte das Reichsarbeitsministerium 1926 den Entwurf eines Arbeitsschutzgesetzes vor, der sämtliche Arbeitsschutzbestimmungen (außer Arbeitsvertragsschutz, Heimarbeiterschutz sowie Sonderrecht für einzelne Berufsgruppen) zusammenfasste: Schutz vor Betriebsgefahren, Arbeitszeitschutz, erhöhter Schutz für weibliche und jugendliche Arbeitnehmer, Nachtbackverbot, Sonntagsruhe, Ladenschluss sowie Arbeitsaufsicht. Noch während der Beratungen verabschiedete der Reichstag gesonderte gesetzliche Regelungen für einzelne Bereiche wie die Arbeitszeit und den Mutterschutz. Im Übrigen kamen Verhandlungen über den Entwurf bis 1929 nicht zum Abschluss. Die einsetzende Wirtschaftskrise bedeutete das endgültige Scheitern des Vorhabens.
Bibliography
FRERICH, Johannes / FREY, Martin, Handbuch der Geschichte der Sozialpolitik in Deutschland, Bd. 1: Von der vorindustriellen Zeit bis zum Ende des Dritten Reichs, München / Wien 1993, S. 188-196.
Recommended quotation
Arbeitsschutzgesetzgebung in der Weimarer Republik, in: 'Kritische Online-Edition der Nuntiaturberichte Eugenio Pacellis (1917-1929)', keyword no. 2213, URL: www.pacelli-edition.de/en/Keyword/2213. Last access: 21-12-2024.
Online since 25-02-2019, last modification 26-06-2019.
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