TEI-P5
Nachdem Bulgarien 1878 innerhalb des Osmanischen Reich autonom geworden war, verabschiedete es
im folgenden Jahr die sogenannte Verfassung von Tarnowo (bulgarisch: Търново)
- nach julianischem Kalender am 16. April, nach gregorianischem Kalender am
28. April. Bulgarien war nun eine konstitutionelle Monarchie mit einem allgemeinen
Männerwahlrecht. 1908 erklärte Bulgarien seine vollständige Unabhängigkeit von der Hohen
Pforte; Ferdinand I. von Sachsen-Coburg und Gotha, der 1887 zum Fürsten
Bulgariens gewählt worden war, rief sich selbst zum Zaren aus. Die dadurch notwendig
gewordenen Anpassungen der Verfassung wurden 1911 vorgenommen, wiederum in Tarnowo. Größter
Streitpunkt war die Ausgestaltung des Zarentums. So wurde festgelegt, dass der bulgarische
Zar (mit Ausnahme Ferdinands) der bulgarischen orthodoxen Kirche angehören musste. Das
Parlament wurde insofern geschwächt, als die Regierung ihm in Fragen der Außenpolitik nur
nach eigenem Ermessen Rechenschaft schuldig war - allerdings konnte sich auch Ferdinand
nicht damit durchsetzen, allein für die Außenpolitik verantwortlich zu sein.
Online since 25-02-2019, last modification 26-06-2019. Show PDF
Bulgarische Verfassung vom 16. April bzw. 28. April 1879
Bibliography
CRAMPTON, Richard J., Bulgaria, New York 2007, S. 96-107, 190-192.
DETREZ, Raymond, Historical dictionary of Bulgaria (European Historical Dictionaries 16), Lanham 1997, S. 326 f.
Ferdinand I., König der Bulgaren; Biographie Nr. 6007
.

Recommended quotation
Bulgarische Verfassung vom 16. April bzw. 28. April 1879, in: 'Kritische Online-Edition der Nuntiaturberichte Eugenio Pacellis (1917-1929)', keyword no. 2220, URL: www.pacelli-edition.de/en/Keyword/2220. Last access: 19-05-2025.