Wirtschaftsvertrag zwischen dem Deutschen Reich und Russland
Von Russen bzw. Deutschen durften beim Handel im jeweils anderen Land keine höheren Gebühren und Zölle erhoben werden als von den eigenen Einwohnern (Art. 1). Ebenso wurden die Rechte zum Erwerb und Besitz von Gütern im anderen Land zugesichert (Art. 2). Außerdem wurden gegenseitig Aktiengesellschaften und industrielle oder kommerzielle Unternehmen anerkannt und ihnen der Status der Gerichtsbarkeit zugesichert (Art. 4). Ein- und Ausfuhrverbote wurden unterbunden und der Grenzverkehr gewährleistet (Art. 5). Dabei durfte die Ausfuhr von Waren nicht höher besteuert werden, als dies bei dem meist begünstigten dritten Grenzland der Fall war (Art. 9). Zudem regelte der Vertrag den Schiffsverkehr zwischen Russland und dem Deutschen Reich (Art. 13-18) sowie Gebühren für den Eisenbahnverkehr (Art. 19).
Sources
Erste Berathung des Handels- und Schiffahrtsvertrages zwischen dem Reich und Rußland
in Verbindung mit der Berathung des Antrags des Abgeordneten von Kardorff, betreffend
die Vorlegung eines Reichsgesetzes wegen Erhebung von Zollzuschlägen für die Einfuhr von
Roggen, Weizen und Mehl bei bestehendem Disagio in fremden Staaten, in: Stenographische
Berichte über die Verhandlungen des Reichstags. 9. Legislaturperiode.
II. Session 1893/94, Bd. 2: Von der 33. Sitzung am 23. Januar 1894
bis zur 63. Sitzung am 5. März 1894, Berlin 1894, S. 1415-1443, in: www.reichstagsprotokolle.de (Last access: 04.10.2010).
Erste Berathung des Handels- und Schiffahrtsvertrages zwischen dem Reich und Rußland
in Verbindung mit der Berathung des Antrags des Abgeordneten von Kardorff, betreffend
die Vorlegung eines Reichsgesetzes wegen Erhebung von Zollzuschlägen für die Einfuhr von
Roggen, Weizen und Mehl bei bestehendem Disagio in fremden Staaten, in: Stenographische
Berichte über die Verhandlungen des Reichstags. 9. Legislaturperiode,
II. Session 1893/94, Bd. 2: Von der 33. Sitzung am 23. Januar 1894
bis zur 63. Sitzung am 5. März, Berlin 1894, S. 1445-1474, in: www.reichstagsprotokolle.de (Last access: 04.10.2010).
Fortsetzung der ersten Berathung des Handels- und Schiffahrtsvertrages zwischen dem
Reich und Rußland in Verbindung mit der Fortsetzung der Berathung des Antrags des
Abgeordneten von Kardorff, betreffend die Vorlegung eines Reichsgesetzes wegen Erhebung
von Zollzuschlägen für die Einfuhr von Roggen, Weizen und Mehl bei bestehendem Disagio
in fremden Staaten, in: Stenographische Berichte über die Verhandlungen des Reichstags.
9. Legislaturperiode. II. Session 1893/94, Bd. 2: Von der
33. Sitzung am 23. Januar 1894 bis zur 63. Sitzung am 5. März 1894,
Berlin 1894, S. 1475-1503, in: www.reichstagsprotokolle.de (Last access: 04.10.2010).
Fortsetzung der ersten Berathung des Handels- und Schiffahrtsvertrages zwischen dem
Reich und Rußland in Verbindung mit der Fortsetzung der Berathung des Antrags des
Abgeordneten von Kardorff, betreffend die Vorlegung eines Reichsgesetzes wegen Erhebung
von Zollzuschlägen für die Einfuhr von Roggen, Weizen und Mehl bei bestehendem Disagio
in fremden Staaten, in: Stenographische Berichte über die Verhandlungen des Reichstags.
9. Legislaturperiode. II. Session 1893/94, Bd. 2: Von der
33. Sitzung am 23. Januar 1894 bis zur 63. Sitzung am 5. März 1894,
Berlin 1894, S. 1505-1535, in: www.reichstagsprotokolle.de (Last access: 04.10.2010).
Fortsetzung der zweiten Berathung des Handels- und Schiffahrtsvertrages zwischen dem
Reich und Rußland, in: Stenographische Berichte über die Verhandlungen des ReichstagS.
9. Legislaturperiode. II. Session 1893/94, Bd. 3: Von der
64. Sitzung am 6. März 1894 bis zur 86. (Schluß-)Sitzung am
19. April 1894, Berlin 1894, S. 1755-1791, in: www.reichstagsprotokolle.de (Last access: 04.10.2010).
Fortsetzung und Schluß der zweiten Berathung des Handels- und Schiffahrtsvertrages
zwischen dem Reich und Rußland, in: Stenographische Berichte über die Verhandlungen des
ReichstagS. 9. Legislaturperiode. II. Session 1893/94, Bd. 3: Von der
64. Sitzung am 6. März 1894 bis zur 86. (Schluß-)Sitzung am
19. April 1894, Berlin 1894, 70. Sitzung vom 13. März 1894,
S. 1793-1824, hier 1793-1823, in: www.reichstagsprotokolle.de (Last access: 04.10.2010).
Handels- und Schiffahrtsvertrag zwischen dem Reiche und Rußland, in: Stenographische
Berichte über die Verhandlungen des Reichstages. 9. Legislaturperiode.
II. Session 1893/94, Anlagenband 2: Nr. 118 bis 353 der amtlichen Drucksachen
des Reichstages enthaltend, Berlin 1894, Nr. 190, S. 951-1057, in: www.reichstagsprotokolle.de (Last access: 04.10.2010).
Mündlicher Bericht der XIII. Kommission über den derselben zur Vorberathung
überwiesenen Handels- und Schiffahrts-Vertrag zwischen dem Reiche und Rußland, in:
Stenographische Berichte über die Verhandlungen des Reichstages. 9. Legislaturperiode.
II. Session 1893/94, Anlagenb. 2: Nr. 118 bis 353 der amtlichen Drucksachen
des Reichstages enthaltend, Berlin 1894, Nr. 234, S. 1204-1217, in: www.reichstagsprotokolle.de (Last access: 04.10.2010).
Zweite Berathung des Handels- und Schiffahrtsvertrages zwischen dem Reich und
Russland, in: Stenographische Berichte über die Verhandlungen des Reichstags
9. Legislaturperiode. II. Session 1893/94, Bd. 3: Von der
64. Sitzung am 6. März 1894 bis zur 86. (Schluß-)Sitzung am
19. April 1894, Berlin 1894, S. 1731-1754, in: www.reichstagsprotokolle.de (Last access: 04.10.2010).