Wilhelm Timmen stellte in seinem Beitrag über das Reichsschulgesetz die Fragen: "Wie soll nun die Schulaufsicht über diese verschiedenen Schularten ausgeübt werden?" und "Kann man damit rechnen, daß wir nunmehr auch nach der neuen Dreiteilung Schulaufsichtsbeamte für simultane, konfessionelle und bekenntnisfreie Schulen erhalten?" (S. 171). Timmen kam zu dem Schluss, dass genau dies durchgesetzt werden müsse. "Für das neue Reichsschulgesetz sind simultane, konfessionelle und bekenntnisfreie Schulen vorgesehen, am besten wird es sein, auch die Schulaufsicht entsprechend dieser Dreiteilung aufzubauen." (S. 172)
Bibliography
TIMMEN, Wilhelm, Ein wichtiger Punkt für das Reichsschulgesetz, in: Allgemeine Rundschau Nr. 14 vom 2. April 1921, S. 171 f.
Recommended quotation
Timmen, Reichsschulgesetz, in: 'Kritische Online-Edition der Nuntiaturberichte Eugenio Pacellis (1917-1929)', keyword no. 261, URL: www.pacelli-edition.de/en/Keyword/261. Last access: 21-12-2024.
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