Denkschrift des bayerischen Episkopats wegen der Aufnahme der Zivilehe in das Bürgerliche Gesetzbuch vom 24. September 1894 sowie Antwort des Prinzregenten vom 9. Februar 1895

1873 begannen die Arbeiten am reichseinheitlichen Bürgerlichen Gesetzbuch. Die zuständige Kommission legte 1887 einen ersten Entwurf vor. Die Freisinger Bischofskonferenz, die vom 8. bis zum 10. April 1893 tagte, beauftragte den Eichstätter Bischof Franz Leopold von Leonrod, ein Gutachten zu den eherechtlichen Bestimmungen des Entwurfs zu verfassen, das die Grundlage einer Denkschrift an den bayerischen Prinzregenten Luitpold bilden sollte. Weil die bayerischen Bischöfe uneinig waren und sie ihre Adresse zudem mit einer parallelen Denkschrift des preußischen Episkopats abstimmen mussten, dauerten die Vorarbeiten bis zum 24. September 1894. Die bayerischen Bischöfe baten den Prinzregenten, sich im Bundesrat dafür einzusetzen, die obligatorische Zivilehe, die 1875 per Reichsgesetz eingeführt worden war, in eine fakultative umzuwandeln. Außerdem sollte sich Luitpold darum bemühen, dass die obligatorische Zivilehe sowie sonstige Bestimmungen, die dem Konkordat von 1817 widersprachen, nicht in das Bürgerliche Gesetzbuch aufgenommen werden. Die bayerische Adresse blieb - genauso wie die preußische an den Reichskanzler vom 9. Februar 1895 - erfolglos. Denn in seiner Antwort vom 12. Juli 1896 wies der Prinzregent die Forderungen des Episkopats zurück. Weder obligatorische Zivilehe, noch ihre Aufnahme in das Bürgerliche Gesetzbuch würden die Rechte der Kirche einschränken, argumentierte Luitpold.
Bibliography
STRÖTZ, Jürgen, Franz Leopold Freiherr von Leonrod (1827-1905), Bischof von Eichstätt (1867-1905). Diözese Eichstätt und bayerische Kirche zwischen Erstem Vatikanum und Modernismuskontroverse (Münchener Theologische Studien I 40), St. Ottilien 2004, S. 973-998.
VOGL, Wolfgang, Die bayerischen Bischofskonferenzen 1850-1918, T. 2 (Beiträge zur Geschichte des Bistums Regensburg 46/2), Regensburg 2012, S. 775, 780-786.
Recommended quotation
Denkschrift des bayerischen Episkopats wegen der Aufnahme der Zivilehe in das Bürgerliche Gesetzbuch vom 24. September 1894 sowie Antwort des Prinzregenten vom 9. Februar 1895, in: 'Kritische Online-Edition der Nuntiaturberichte Eugenio Pacellis (1917-1929)', keyword no. 3424, URL: www.pacelli-edition.de/en/Keyword/3424. Last access: 21-12-2024.
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