TEI-P5
In Preußen wurde 1898 erstmals eine einheitliche Pfarrerbesoldung gesetzlich
festgelegt. Sie wurden den Regeln der Beamtenbesoldung angeglichen. Damit wurden auch die
staatlichen Zuschüsse zur Besoldung sowohl protestantischer als auch katholischer
Geistlicher auf eine dauerhafte, gesetzliche Grundlage gestellt. Diese Zuschüsse wurden in
den folgenden Jahren weiter erhöht. Dies galt auch für die Jahre 1920 bis 1928.
So wurden am 25. Mai 1926 zum einen das Gesetz zur Ergänzung des Gesetzes über die Bereitstellung von Mitteln zur Aufbesserung des Diensteinkommens der Pfarrer der evangelischen Landeskirchen vom 17. Dezember 1920 in der Fassung des Gesetzes vom 7. August 1922 sowie zum anderen das Gesetz zur Ergänzung des Gesetzes über die Bereitstellung von Mitteln zur Aufbesserung des Diensteinkommens der katholischen Pfarrer vom 17. Dezember 1920 in der Fassung des Gesetzes vom 7. August 1922 erlassen.
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Preußische Pfarrbesoldungsgesetze vom 25. Mai 1926
So wurden am 25. Mai 1926 zum einen das Gesetz zur Ergänzung des Gesetzes über die Bereitstellung von Mitteln zur Aufbesserung des Diensteinkommens der Pfarrer der evangelischen Landeskirchen vom 17. Dezember 1920 in der Fassung des Gesetzes vom 7. August 1922 sowie zum anderen das Gesetz zur Ergänzung des Gesetzes über die Bereitstellung von Mitteln zur Aufbesserung des Diensteinkommens der katholischen Pfarrer vom 17. Dezember 1920 in der Fassung des Gesetzes vom 7. August 1922 erlassen.
Sources
Gesetz zur Ergänzung des Gesetzes über die Bereitstellung von Mitteln zur Aufbesserung
des Diensteinkommens der Pfarrer der evangelischen Landeskirchen vom 17. Dezember
1920 in der Fassung des Gesetzes vom 7. August 1922 vom 25. Mai 1926, in:
Preußische Gesetzsammlung 1926, S. 167.
Gesetz zur Ergänzung des Gesetzes über die Bereitstellung von Mitteln zur Aufbesserung
des Diensteinkommens der katholischen Pfarrer vom 17. Dezember 1920 in der Fassung
des Gesetzes vom 7. August 1922 vom 25. Mai 1926, in: Preußische
Gesetzsammlung 1926, S. 167 f.
Bibliography
HUBER, Ernst Rudolf / HUBER, Wolfgang (Hg.), Staat und Kirche im 19. und
20. Jahrhundert. Dokumente zur Geschichte des deutschen Staatskirchenrechts,
Bd. 4: Staat und Kirche in der Zeit der Weimarer Republik, Berlin 1988,
S. 677-682, hier 172.
RATHGEBER, Christina, Das Kultusministerium und die Kirchenpolitik 1817 bis 1934, in:
NEUGEBAUER, Wolfgang (Hg.), Acta Borussica NF, 2. Reihe: Preußen als Kulturstaat,
Abt. 1: Das preußische Kultusministerium als Staatsbehörde und gesellschaftliche
Agentur (1817-1934), Bd. 2,1: Das Kultusministerium auf seinen Wirkungsfeldern
Schule, Wissenschaft, Kirchen, Künste und Medizinalwesen. Darstellung, Berlin 2010,
S. 289-397, hier 378 f.
Recommended quotation
Preußische Pfarrbesoldungsgesetze vom 25. Mai 1926, in: 'Kritische Online-Edition der Nuntiaturberichte Eugenio Pacellis (1917-1929)', keyword no. 3449, URL: www.pacelli-edition.de/en/Keyword/3449. Last access: 21-05-2025.