"Meistbegünstigungsklausel" ist eigentlich ein Begriff aus dem internationalen
Handelsrecht. Er besagt, dass Handelsvergünstigungen wie z. B. Zollvorteile, die einem
Drittstaat gewährt werden, immer auch denjenigen Staaten eingeräumt werden, mit denen die
Meistbegünstigung vereinbart wurde.
Meistbegünstigungsklausel, in: 'Kritische Online-Edition der Nuntiaturberichte Eugenio Pacellis (1917-1929)', keyword no. 3519, URL: www.pacelli-edition.de/en/Keyword/3519. Last access: 04-05-2024.Online since 20-01-2020.Show PDF