Young-Plan von 1929
Obwohl die Reparationslast verringert wurde, wurde er von der NSDAP, der DNVP und dem Stahlhelm kritisiert. Sie erreichten durch ein erfolgreiches Volksbegehren gemäß Art. 73 Abs. 3 der Weimarer Reichsverfassung (WRV) einen Volksendscheid über ein "Gesetz gegen die Versklavung des Deutschen Volkes - Freiheitsgesetz", das sich gegen den Young-Plan und die Reparationen im Allgemeinen richtete. Der Volksentscheid fand am 22. Dezember 1929 statt und scheiterte, da sich statt der vorgeschriebenen über 50 Prozent der Wahlberechtigten (Art. 75 WRV) nur 14,9 % an der Abstimmung beteiligten - 13,8 Prozent der Wahlberechtigten votierten für das "Freiheitsgesetz".
Unabhängig vom Volksentscheid wurde der Young-Plan 1932 vor dem Hintergrund der Weltwirtschaftskrise wieder aufgehoben.
Sources
Die Verfassung des Deutschen Reichs. Vom 11. August 1919, in: Reichsgesetzblatt
152 (1919), S. 1383-1418, hier 1396 f., in: alex.onb.ac.at (Last access: 10.10.2018).
Bibliography
JUNG, Otmar, Direkte Demokratie in der Weimarer Republik. Die Fälle "Aufwertung",
"Fürstenenteignung", "Panzerkreuzerverbot" und "Youngplan", Frankfurt 1989,
S. 109-146.
Londoner Konferenz von 1924 und Dawes-Plan; Schlagwort
Nr. 3099.
STÄBLER, Wolfgang, Young-Plan, 1929/30-1932, in: www.historisches-lexikon-bayerns.de (Last access: 04.10.2018).
Owen D. Young, in: www.britannica.com (Last access: 04.10.2018).