Mit dem "Erlaß über die Aufhebung des Religionszwangs in der Schule vom
29. November 1918" kündigte Kultusminister Konrad Haenisch (MSPD) an, dass die
Durchführung der Trennung von Kirche und Staat noch nicht entschieden sei. Bestehende
Missstände des Schulwesens wie die Aufhebung der Glaubensfreiheit durch den Zwang der
Teilnahme an religiösen Veranstaltungen für Lehrer und Schüler wurden mit dem Erlass
aufgehoben. Die freiwillige Teilnahme wurde ausdrücklich gestattet. Die
Erziehungsberechtigten, der Episkopat und die Deutsche Zentrumspartei sahen in dem Erlass
jedoch mehr als eine Aufhebung des Religionszwangs. Dadurch, dass Religion als
Prüfungsfach abgeschafft und z. B. das Auswendiglernen des Katechismus als Hausaufgaben für
den Religionsunterricht untersagt wurde, sahen sie das durch die Gewissensfreiheit gewährte
Recht auf eine christliche Erziehung der Kinder als nicht mehr gewährleistet
an.
Sources
Erlaß über die Aufhebung des Religionszwangs in der Schule vom 29.11.1918, in: HUBER,
Ernst Rudolf / HUBER, Wolfgang (Hg.), Staat und Kirche im 19. und 20. Jahrhundert.
Dokumente zur Geschichte des deutschen Staatskirchenrechts, Bd. 4: Staat und Kirche
in der Zeit der Weimarer Republik, Berlin 21990 ND Darmstadt 2014,
Nr. 48, S. 63-65.
Bibliography
HÜRTEN, Heinz, Die Kirchen in der Novemberrevolution. Eine Untersuchung zur Geschichte
der Deutschen Revolution 1918/1919, Regensburg 1984, S. 48-52.
HÜRTEN, Heinz, Amtskirchen und Kirchenvolk in der deutschen Revolution, in: SALEWSKI,
Michael (Hg.), Die Deutschen und die Revolution, Göttingen / Zürich 1984,
S. 360-378, S. 366.
Recommended quotation
Preußischer Erlass über die Abschaffung des Religionsunterrichts als Schulfach vom
29. November 1918, in: 'Kritische Online-Edition der Nuntiaturberichte Eugenio Pacellis (1917-1929)', keyword no. 5013, URL: www.pacelli-edition.de/en/Keyword/5013. Last access: 19-01-2025.
Online since 07-11-2011, last modification 26-06-2019.Show PDF