Bei der Generaldebatte der Kammer der Reichsräte über das Budget des
Kultusministeriums für die Jahre 1914 und 1915 meldete sich am 17. Juli 1914 der
Reichsrat Joseph Maria Graf von Arco-Zinneberg zu Wort. Er sprach sich für den
obligatorischen Besuch des regulären konfessionellen Religionsunterrichts für alle Kinder und ein Verbot des
freireligiösen Sittenunterrichts aus. Kultusminister Eugen von Knilling antwortete, dass die
Genehmigung, die die Behörden 1905 für den freireligiösen Sittenunterricht vorläufig erteilt
hatten, aufgehoben werde, weil dieser den religiös-sittlichen Erziehungszielen des Staates
widerspreche. Eine entsprechende Ministerialentschließung sei bereits auf dem Weg. Einen
Zwang zur Teilnahme am konfessionellen Religionsunterricht für freireligiöse Kinder hielt
Knilling angesichts der Rechtssprechung der bayerischen Justiz aber nicht für
durchsetzbar.
Sources
Verhandlungen der Kammer der Reichsräte des bayerischen Landtages.
XXXVI. Landtagsversammlung. II. Session 1913/14. 27. September 1913 bis
2. August 1914. Stenographische Berichte, Bd. 2: Nr. 22-41, München
[1914], S. 368-371.
Bibliography
Erlass des bayerischen Königlichen Staatsministeriums des Innern für Kirchen- und
Schulangelegenheiten zum freireligiösen Sittenunterricht vom 17. Juli 1914 und
seine Aufhebung am 10. Januar 1919;
Schlagwort
Nr. 1051.
Recommended quotation
Rede Knillings über den freireligiösen
Sittenunterricht vom 17. Juli 1914, in: 'Kritische Online-Edition der Nuntiaturberichte Eugenio Pacellis (1917-1929)', keyword no. 575, URL: www.pacelli-edition.de/en/Keyword/575. Last access: 21-12-2024.
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