Finanzreform Erzbergers

Bereits in der Weimarer Reichsverfassung war die Zentralisierung des Finanzwesens vorgesehen. Die Notwendigkeit ihrer Umsetzung wurde durch die Kosten für die Hilfen und Investitionen zur Bewältigung der Kriegsfolgen akut. Dazu kamen die Entschädigungen für Verluste nach dem Versailler Vertrag.
Die Inflation drohte noch weiter angeheizt zu werden, wenn die Reichregierung zur Finanzierung ihrer Ausgaben weiter auf ungedeckte Schatzwechsel und die Notenpresse zurückgriff. Matthias Erzberger begann nach seiner Ernennung zum Reichsfinanzminister sogleich mit der notwendigen Reform. Mit den 16 Gesetzen, die der zwischen September 1919 und März 1920 ausarbeitete, wurden eine eigene Reichsfinanzverwaltung aufgebaut, wirkungsvolle Reichssteuern eingeführt und der Finanzausgleich zwischen finanzstarken und finanzschwachen Ländern geregelt. Hinzu kamen hohe einmalige Abgaben auf Vermögen und Kriegsgewinne.
Ziel der Reform war es, die nötigen Einnahmen für das Reich zu sichern und die Inflation durch Abschöpfung großer Geldmengen einzudämmen. Außerdem wollte Erzberger durch die starke Belastung der Vermögen und größeren Einkommen soziale Gerechtigkeit bei der Bewältigung der Kriegsfolgen herstellen.
Damit machte er sich bei den besitzenden Kreisen verhasst, nachdem er sich durch die Bemühungen um einen "Verständigungsfrieden" und die Unterzeichnung des Waffenstillstandes von Compiègne schon das rechte und konservative Bürgertum zum Feind gemacht hatte.
Erzberger trat nach der Fertigstellung des letzten Reformgesetzes am 12. März 1920 aufgrund von Verleumdungen zurück. Sein Reformwerk hat in den wesentlichen Zügen bis heute Bestand.
Bibliography
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Recommended quotation
Finanzreform Erzbergers, in: 'Kritische Online-Edition der Nuntiaturberichte Eugenio Pacellis (1917-1929)', keyword no. 6066, URL: www.pacelli-edition.de/en/Keyword/6066. Last access: 21-12-2024.
Online since 04-06-2012, last modification 02-07-2012.
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