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Mit seiner Verfügung vom 27. Oktober 1873 erklärte der Oberpräsident der
preußischen Provinz Posen, Otto von Königsmarck, Deutsch zur Sprache des
Volksschulunterrichts. Polnisch sollte auch in den Fächern Religion und Kirchgesang nur als
Hilfssprache dienen. Das Polnische blieb jedoch Unterrichtsgegenstand für polnische Kinder.
Die Teilnahme deutscher Kinder am Polnischunterricht sollte dagegen nur im Ausnahmefall
gestattet werden. Die Verfügung war Teil der antipolnischen Stoßrichtung des preußischen
Kulturkampfs. Sie stieß bei der polnischen Bevölkerung auf breite Ablehnung, die diese
Politik als "Germanisierung" anprangerte.
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Posener Oberpräsidialverfügung vom 27. Oktober 1873
Bibliography
KOHRT, Rudolf, Die preußische Schulpolitik und die polnischen Schulstreiks. Ein
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KOTOWSKI, Albert S., Zwischen Staatsräson und Vaterlandsliebe. Die Polnische Fraktion
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WEHLER, Hans-Ulrich, Krisenherde des Kaiserreichs 1871-1918. Studien zur deutschen
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Recommended quotation
Posener Oberpräsidialverfügung vom 27. Oktober 1873, in: 'Kritische Online-Edition der Nuntiaturberichte Eugenio Pacellis (1917-1929)', keyword no. 617, URL: www.pacelli-edition.de/en/Keyword/617. Last access: 04-07-2025.