Wreschener Schulstreik
Hinter dieser Maßnahme stand eine Verschärfung der preußischen Schulpolitik seit den 1870er Jahren. Unter Konrad von Studt (1838-1921), der 1899 das Amt des preußischen Kultusministers antrat, und Rudolf von Bitter (1846-1914), ab 1899 Oberpräsident von Posen, schöpfte die preußische Verwaltung die rechtlichen Möglichkeiten voll aus, um das Polnische völlig aus den Schulen zu verbannen. Von Studt rechtfertigte diesen Schritt mit dem "Schutz des Deutschtums vor Polonisierung".
Auch in anderen Städten gab es vereinzelte Proteste gegen den Erlass. Die Ereignisse in Wreschen waren jedoch von besonderer Intensität und Dauer, wodurch sie zum Symbol des polnischen Widerstands gegen die "Germanisierung" wurden. Zudem fand der Wreschener Schulstreik aufgrund der Härte, mit der von Seiten der Lehrer und der Justiz gegen ihn vorgegangen wurde, ein breites Echo. 21 Personen (Eltern und Schüler) wurden vom Landgericht Gnesen wegen Aufruhr und Landfriedensbruch zu Gefängnisstrafen zwischen vier Wochen und zweieinhalb Jahren verurteilt. Damit ging das Gericht teilweise noch über das von der Staatsanwaltschaft geforderte Strafmaß hinaus.
Bibliography
BALZER, Brigitte, Die preußische Polenpolitik 1894–1908 und die Haltung der deutschen
konservativen und liberalen Parteien (unter besonderer Berücksichtigung der Provinz
Posen), Frankfurt am Main 1990, S. 166-170.
KORTH, Rudolf, Die Preußische Schulpolitik und die polnischen Schulstreiks. Ein
Beitrag zur preußischen Polenpolitik der Ära Bülow, Würzburg 1963, S. 58-115.
WALKENHORST, Peter, Nation - Volk - Rasse. Radikaler Nationalismus im Deutschen
Kaiserreich 1890–1914, Göttingen 2007, S. 275-278.