Deutsch-polnische Verhandlungen 1919
Die preußische und die Reichsregierung zogen die Verhandlungen über die Frage des Status der deutschen Beamten in den Abtretungsgebieten, die auf mittlerer und unterer Verwaltungsebene mit Kommissaren des Obersten Polnischen Volksrats bereits relativ erfolgreich liefen, im Juni 1919 an sich und erweiterten das Verhandlungsprogramm.
Am 11. August begannen in Berlin die ersten offiziellen Verhandlungen zwischen dem Reich und Polen auf Regierungsebene unter Beteiligung von Vertretern der Interalliierten Militärkommission zur Ausführung der Bestimmungen des Friedensvertrags: Der deutschen Delegation unter dem Staatssekretär im Auswärtigen Amt, Haniel von Haimhausen, gehörte auch der Vorsitzende des Parlamentarischen Aktionsausschusses Nord, Hermann Paul Fleischer, als Fachmann an. Die polnische Delegation leitete der Unterstaatssekretär im Außenministerium, Władysław Wróbleski.
Die Verhandlungen mussten Ende August wegen des Ersten Schlesischen Aufstands unterbrochen und konnten erst am 5. Oktober wiederaufgenommen werden. Nun versuchte die deutsche Seite wirtschaftliche Vereinbarungen mit Zugeständnissen zu Veränderungen der Bestimmungen des Friedensvertrags zu verbinden. Obwohl Warschau verbot, solche Zugeständnisse zu machen, die die Bestimmungen des Friedensvertrages aufweichen würden, konnten die Deutschen entsprechende provisorische Wirtschafts- und Beamtenvereinbarungen abschließen. Sie wurden trotz Widerstands der polnischen Friedensdelegation in Paris und des polnischen Außenministeriums am 30. Oktober 1919 von Ministerpräsident Ignacy Paderewski sanktioniert. In dieser Situation versuchte die deutsche Delegation unter Fleischer offensichtlich, den Heiligen Stuhl in die Verhandlungen mit einzubeziehen, was allerdings scheiterte. Aufgrund französischen Drucks und des Protests der polnischen Friedensdelegation in Paris mussten die bilateralen Verhandlungen am 20. November abgebrochen werden. Sie wurden am 24. November 1919 im Rahmen der Pariser Friedensverhandlungen fortgeführt.
Ein Neuzuschnitt der ostdeutschen Diözesen kam vorerst nicht zustande. Der Heilige Stuhl, der bei den Pariser Friedensverhandlungen nicht zugelassen war, hätte einer solchen Neuzirkumskription ohne seine Beteiligung nicht zugestimmt. Dies gelang erst durch das Konkordat mit Polen vom 10. Februar 1925.
Bibliography
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GRÜBEL, Fritz, Die Rechtslage der römisch-katholischen Kirche in Polen nach dem
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SCHATTKOWSKY, Ralph, Deutschland und Polen von 1918/19 bis 1925. Deutsch-polnische
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Frankfurt am Main u. a. 1994, S. 115-124.