Augsburger Bekenntnis von 1530
Die 28 Artikel sind auf zwei Bereiche aufgeteilt und mit einer Vorrede versehen. Die Ausschreibung des Kaisers zum Reichstag wird, als erkennbare Stärkung der protestantischen Seite erfasst, in der Vorrede aufgegriffen. Der erste Teil bis einschließlich Nummer 21 bietet die "Artikel des Glaubens und der Lehre". Hier werden mit Bezugnahme auf das Nicäno-Konstantinopolitanum die Gemeinsamkeiten angeführt.
Im zweiten Teil werden die Punkte dargelegt, in denen die evangelische von der katholischen Glaubensrichtung abweicht. Diese "Artikel, von welchen Zwiespalt ist, da erzählet werden die Mißbräuch, so geändert seind", rechtfertigen die Neuerungen bei der Eucharistie, Priesterehe, Messfeier und Beichte, den Anforderungen an ein christliches Leben, Klostergelübden und der Befehlsgewalt der Bischöfe.
Die Confessio Augustana war nicht nur von reichspolitischer Bedeutung, sondern sie bildete eine Grundlage für Gemeindeordnungen in protestantischen Gebieten und lieferte eine Darstellung der lutherischen Lehre auch in Abgrenzung zu anderen Bewegungen wie etwa den Täufern.
Bibliography
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