Regierung der Ukrainischen Volksrepublik (UNR) (1918-12-14/1919-02-09 – 1921-04-15/1926-05-25) Direktorium und Ministerrat
Äußeres: Čechivśkyj,
Inneres: Misjuk,
Krieg: Grekow,
Justiz: Slabtschenko,
Unterricht: Ogienko,
Verpflegung: Martos,
Handel und Industrie: Ostapenko,
Finanzen: Suprein,
Ackerbau: Schapowal,
Kunst: Antonowitsch,
Medizinalwesen: Matjuschenko,
Verkehr: Sidorenko,
Marine: Bjelinski,
Arbeit: Martynow.
Seit dem 22. Januar 1919 bildeten die Westukrainische Volksrepublik und die Ukrainische Volksrepublik (UNR) eine Konföderation, deren oberste Staatsgewalt formell das um den Westukrainer Jevhen Petruševyč erweiterte Direktorium inne hatte. Da facto blieben aber beide Staaten unabhängig.
Im Februar 1919 wurde Čechivśkyj durch S. Ostapenko ersetzt. Andrijevśkyj verließ das Direktorium. Petljura war nun Primus inter pares. Allerdings baute dieser seine Macht immer weiter aus und hatte bald fast diktatorische Entscheidungskompetenzen. Die personelle Zusammensetzung von Regierung und Direktorium änderte sich noch mehrmals, Petljura blieb aber weiterhin der führende Mann der ukrainischen Exekutive.
Dabei befand sich die UNR fast permanent im Kriegszustand, insbesondere mit der Roten Armee. Regierung und Direktorium mussten bald in das verbündete Polen ausweichen. Als dieses am 15. April 1921 Frieden mit Sowjetrussland schloss, gingen die UNR und ihre Exekutive de facto unter. Die von Petljura geführte Exilregierung zerfiel allmählich. Dennoch hielt Petljura bis zu seiner Ermordung am 25. Mai 1926 daran fest, Staatsoberhaupt der UNR zu sein.
Bibliography
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zum Exil in Polen, in: Forschungen zur osteuropäischen Geschichte 40 (1988),
S. 7-228, hier 35-55, 202, 213 et passim.
SCHULTHESS' Europäischer Geschichtskalender 59,2, NF 34 (1918), München 1922,
S. 498.
SPULER, Bertold (Bearb.), Regenten und Regierungen der Welt, Bd. 4,2: Neueste
Zeit 1917/18-1964, Würzburg 21964,
S. 613.