Preußisches Gesetz zur Verwaltung des katholischen Kirchenvermögens vom 24. Juli 1924

Zweck des Gesetzes zur Verwaltung des katholischen Kirchenvermögens in Preußen vom 24. Juli 1924 war es, das staatliche Aufsichtsrecht über die kirchliche Vermögensverwaltung mit dem Selbstbestimmungsrecht der Religionsgesellschaften, das von Art. 137 der Weimarer Reichsverfassung garantiert wurde, in Einklang zu bringen. Es stand in der Tradition der seit dem Kulturkampf bestehenden Praxis, dass die Vermögensverwaltung durch gewählte Vertretungsorgane wahrgenommen werden solle.
Das Kirchenvermögen der Gemeinden bzw. Gemeindeverbände sollte dementsprechend von einem Kirchenvorstand, bestehend aus dem Pfarrer bzw. dem von den bischöflichen Behörden mit der Leitung der Gemeinde betrauten Geistlichen als Vorsitzenden und gewählten Mitgliedern, bzw. einer Verbandsvertretung, bestehend aus den Vorsitzenden und je zwei Mitgliedern der einzelnen Kirchenvorstände, verwaltet werden (§ 1 und 2 bzw. 22 und 25).
Das Gesetz ersetzte verschiedene Vorgängergesetze: Das Gesetz über die Vermögensverwaltung in den katholischen Kirchengemeinde vom 20. Juni 1875, das Gesetz über die Aufsichtsrechte des Staates bei der Vermögensverwaltung in den katholischen Diözesen vom 7. Juni 1876 und das Gesetz, betreffend die Bildung von Gemeindeverbänden in der katholischen Kirche, vom 29. Mai 1903.
Quellen
Preußisches Gesetz zur Verwaltung des katholischen Kirchenvermögens vom 24. Juli 1924 [Auszug], in: HUBER, Ernst Rudolf / HUBER, Wolfgang (Hg.), Staat und Kirche im 19. und 20. Jahrhundert. Dokumente zur Geschichte des deutschen Staatskirchenrechts, Bd. 4: Staat und Kirche in der Zeit der Weimarer Republik, Berlin 21990 ND Darmstadt 2014, Nr. 129, S. 178 f.
Preußisches Gesetz zur Verwaltung des katholischen Kirchenvermögens vom 24. Juli 1924, in: Preußische Gesetzsammlung 1924, S. 585-591.
Literatur
HUBER, Ernst Rudolf / HUBER, Wolfgang (Hg.), Staat und Kirche im 19. und 20. Jahrhundert. Dokumente zur Geschichte des deutschen Staatskirchenrechts, Bd. 4: Staat und Kirche in der Zeit der Weimarer Republik, Berlin 21990 ND Darmstadt 2014, S. 177.
Empfohlene Zitierweise
Preußisches Gesetz zur Verwaltung des katholischen Kirchenvermögens vom 24. Juli 1924, in: 'Kritische Online-Edition der Nuntiaturberichte Eugenio Pacellis (1917-1929)', Schlagwort Nr. 10097, URL: www.pacelli-edition.de/Schlagwort/10097. Letzter Zugriff am: 26.12.2024.
Online seit 18.09.2015, letzte Änderung am 26.06.2019.
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