Bayerisches Gesetz zur Regentschaftsbeendigung am 4. November 1913
Das Problem der Regentschaftsbeendigung beschäftigte die bayerische Politik seit dem Tode Prinzregent Luitpolds am 12. Dezember 1912, der für den regierungsunfähigen König Otto regiert hatte. Die Regierung und Luitpolds Sohn Ludwig wollten daraufhin die Regentschaft beenden. Das Gesetz zur Regentschaftsbeendigung sollte vor allem das monarchische Prinzip sichern, dem zufolge die bayerische Krone nicht vom Parlament, sondern von Gottes Gnade abhängig war, wobei das Mitwirkungsrecht des Landtags formal beibehalten werden sollte. Vor allem Sozialdemokraten und Linksliberale lehnten diese Schwächung des Parlaments ab.
Schon am 5. November 1913 erklärte Ludwig die Regenschaft für beendet und bestieg als Ludwig III. den bayerischen Thron.
Quellen
Bayerisches Gesetz zur Regentschaftsbeendigung am 4. November 1913, in:
KIESSLING, Rolf / SCHMID, Anton (Bearb.), Dokumente zur Geschichte von Staat und
Gesellschaft in Bayern, Abt. 3: Bayern im 19. und 20. Jahrhundert, Bd. 2:
Die bayerische Staatlichkeit, München 1976, Nr. 49, S. 139.
Literatur
ALBRECHT, Dieter, Von der Reichsgründung bis zum Ende des Ersten Weltkriegs
(1871-1918), in: SCHMID, Alois (Hg.), Handbuch der bayerischen Geschichte, Bd. 4:
Das neue Bayern. Von 1800 bis zur Gegenwart. Teilbd. 1: Staat und Politik, München
22003, S. 318-438, hier 410-413.