Vereinbarung der Bischöfe der Fuldaer Bischofskonferenzen zu Sittlichkeitsfragen vom [Januar 1925], Nr. VIII

"Das Turnen muß nach Geschlechtern getrennt geschehen, und der Turnunterricht muß von Lehrkräften des gleichen Geschlechtes wie die Turnenden erteilt werden. Die Turnbekleidung darf das Schamgefühl nicht verletzen. Badeanzug beim Turnunterricht ist für Knaben wie für Mädchen nicht zu dulden. Nacktübungen jeglicher Art sind zu verwerfen. - Für die Mädchen ist jede Turnkleidung abzulehnen, die die Körperformen aufdringlich betont oder sonst für die weibliche Eigenart unangemessen ist. Mädchenturnen soll nur in Hallen oder auf Plätzen veranstaltet werden, wo die Öffentlichkeit ausgeschlossen ist. Sofern dies nicht möglich ist oder wenn eigene Turnkleidung nicht beschafft werden kann, muß man sich auf turnerische Übungen beschränken, die im gewöhnlichen Kleid ausführbar sind. - Schauturnen und Wettkämpfe der Mädchen und Frauen sind abzulehnen; sie wecken zumeist ganz unweibliche Art. Diese Ablehnung gilt auch für Veranstaltungen innerhalb von Vereinen."
Literatur
Vereinbarung der Bischöfe der Fuldaer Bischofskonferenzen zu Sittlichkeitsfragen vom [Januar 1925], in: HÜRTEN, Heinz (Bearb.), Akten deutscher Bischöfe über die Lage der Kirche 1918-1933, Bd. 1: 1918-1925 (Veröffentlichungen der Kommission für Zeitgeschichte A 51), Paderborn u. a. 2007, Nr. 305, S. 616-619, hier 617 f.
Empfohlene Zitierweise
Vereinbarung der Bischöfe der Fuldaer Bischofskonferenzen zu Sittlichkeitsfragen vom [Januar 1925], Nr. VIII, in: 'Kritische Online-Edition der Nuntiaturberichte Eugenio Pacellis (1917-1929)', Schlagwort Nr. 3214, URL: www.pacelli-edition.de/Schlagwort/3214. Letzter Zugriff am: 24.11.2024.
Online seit 20.01.2020.
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