Das Abkommen über den Telegrafen- und Telefondienst wurde am 18. November 1929
zwischen dem Vatikanstaat und dem Königreich Italien geschlossen. Es trat per Dekret des
Königs vom 9. Juni 1930 in Kraft. Mit dem Abkommen, das auf den Lateranverträgen
basierte, stellte der Vatikan die Anbindung an das italienische Telefon- und Telegrafennetz
sicher. Die italienischen Fernmeldegesellschaften wurden verpflichtet, auf dem Gebiet des
Vatikanstaats entsprechende technische Installationen vorzunehmen.
Quellen
Text des Abkommens in: Gazzetta Ufficiale del Regno d'Italia 212 (10. September
1930), S. 3606-3608 (Nr. 1182).
Empfohlene Zitierweise
Abkommen über den Telegrafen- und Telefondienst zwischen dem Vatikan und
Italien, in: 'Kritische Online-Edition der Nuntiaturberichte Eugenio Pacellis (1917-1929)', Schlagwort Nr. 3470, URL: www.pacelli-edition.de/Schlagwort/3470. Letzter Zugriff am: 22.12.2024.
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