Abkommen über den Telegrafen- und Telefondienst zwischen dem Vatikan und Italien

Das Abkommen über den Telegrafen- und Telefondienst wurde am 18. November 1929 zwischen dem Vatikanstaat und dem Königreich Italien geschlossen. Es trat per Dekret des Königs vom 9. Juni 1930 in Kraft. Mit dem Abkommen, das auf den Lateranverträgen basierte, stellte der Vatikan die Anbindung an das italienische Telefon- und Telegrafennetz sicher. Die italienischen Fernmeldegesellschaften wurden verpflichtet, auf dem Gebiet des Vatikanstaats entsprechende technische Installationen vorzunehmen.
Quellen
Text des Abkommens in: Gazzetta Ufficiale del Regno d'Italia 212 (10. September 1930), S. 3606-3608 (Nr. 1182).
Empfohlene Zitierweise
Abkommen über den Telegrafen- und Telefondienst zwischen dem Vatikan und Italien, in: 'Kritische Online-Edition der Nuntiaturberichte Eugenio Pacellis (1917-1929)', Schlagwort Nr. 3470, URL: www.pacelli-edition.de/Schlagwort/3470. Letzter Zugriff am: 22.12.2024.
Online seit 20.01.2020.
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