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                        Mit dem "Gesetz über die Aufhebung der Standesvorrechte des Adels und die Auflösung
        der Hausvermögen" vom 23. Juni 1920 wurden in Preußen die Privilegien des Adels und
        damit der Adel als eigener Stand offiziell abgeschafft. Damit wurden Art. 109
        Abs. 1 ("Alle Deutschen sind vor dem Gesetze gleich") und 3 ("Titel dürfen nur
        verliehen werden, wenn sie ein Amt oder einen Beruf bezeichnen") der Weimarer
        Reichsverfassung umgesetzt. 
                        
                             
                        
                             
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    Preußisches Gesetz über die Aufhebung der Standesvorrechte des Adels und die Auflösung der Hausvermögen vom 23. Juni 1920
Quellen
Gesetz über die Aufhebung der Standesvorrechte des Adels und die Auflösung der
            Hausvermögen vom 23. Juni 1920, in: Gesetzsammlung für Preußen 1920, Nr. 32,
            S. 367-382, in: www.lwl.org (Letzter Zugriff am: 20.03.2019).
                            Weimarer Reichsverfassung, Artikel 109; Schlagwort
                Nr. 25068 .
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.Empfohlene Zitierweise
Preußisches Gesetz über die Aufhebung der Standesvorrechte des Adels und die Auflösung der Hausvermögen vom 23. Juni 1920, in: 'Kritische Online-Edition der Nuntiaturberichte Eugenio Pacellis (1917-1929)', Schlagwort Nr. 3479, URL: www.pacelli-edition.de/Schlagwort/3479. Letzter Zugriff am: 31.10.2025. 
                    