Preußisches Gesetz über die Aufsichtsrechte des Staates bei der Vermögensverwaltung in den katholischen Diözesen vom 7. Juni 1876

Ergänzend zum preußischen Gesetz über die Vermögensverwaltung der katholischen Kirchengemeinden vom 20. Juni 1875 erging am 7. Juni 1876 ein weiteres Gesetz, welches die Vermögensverwaltung der katholischen Bischöfe, Bistümer, Domkapitel, sowie der vom früheren Gesetz nicht betroffenen Anstalten, Stiftungen und Fonds der Staatsaufsicht unterstellte. Angelegenheiten, die die Vermögensverwaltung in diesem Bereich betrafen, bedurften nun der staatlichen Genehmigung. Das Gesetz beinhaltete u.a. das Recht des Staates auf die Aufstellung von Vermögensverzeichnissen und die Einsicht in den Haushaltsplan.
Einige Bischöfe lehnten jede Mitwirkung am Vollzug des Gesetzes ab und vollzogen eine Politik des passiven Widerstandes, während andere sich unter prinzipieller Rechtsverwahrung zur praktischen Mitwirkung bereiterklärten. Es war das zweite Kulturkampfgesetz, das viele Bischöfe trotz prinzipieller Rechtsverwahrung zu praktischer Mitwirkung brachte.
Quellen
Preußisches Gesetz über die Aufsichtsräte des Staates bei der Vermögensverwaltung in den katholischen Diözesen vom 7. Juni 1876, in: HUBER, Ernst Rudolf / HUBER, Wolfgang (Hg.), Staat und Kirche im 19. und 20. Jahrhundert. Dokumente zur Geschichte des deutschen Staatskirchenrechts, Bd. 2: Staat und Kirche im Zeitalter des Hochkonstitutionalismus und des Kulturkampfes 1848-1890, Berlin 21990 ND Darmstadt 2014, Nr. 316, S. 674-676.
Literatur
HUBER, Ernst Rudolf, Deutsche Verfassungsgeschichte seit 1789, Bd. 4: Struktur und Krisen des Kaiserreichs, Stuttgart u. a. 21982, S. 744 f.
Empfohlene Zitierweise
Preußisches Gesetz über die Aufsichtsrechte des Staates bei der Vermögensverwaltung in den katholischen Diözesen vom 7. Juni 1876, in: 'Kritische Online-Edition der Nuntiaturberichte Eugenio Pacellis (1917-1929)', Schlagwort Nr. 12031, URL: www.pacelli-edition.de/Schlagwort/12031. Letzter Zugriff am: 25.04.2024.
Online seit 24.10.2013, letzte Änderung am 26.06.2019.
Als PDF anzeigen