Preußisches Gesetz über die Aufsichtsrechte des Staates bei der Vermögensverwaltung in den katholischen Diözesen vom 7. Juni 1876
Einige Bischöfe lehnten jede Mitwirkung am Vollzug des Gesetzes ab und vollzogen eine Politik des passiven Widerstandes, während andere sich unter prinzipieller Rechtsverwahrung zur praktischen Mitwirkung bereiterklärten. Es war das zweite Kulturkampfgesetz, das viele Bischöfe trotz prinzipieller Rechtsverwahrung zu praktischer Mitwirkung brachte.
Quellen
Preußisches Gesetz über die Aufsichtsräte des Staates bei der Vermögensverwaltung in
den katholischen Diözesen vom 7. Juni 1876, in: HUBER, Ernst Rudolf / HUBER,
Wolfgang (Hg.), Staat und Kirche im 19. und 20. Jahrhundert. Dokumente zur
Geschichte des deutschen Staatskirchenrechts, Bd. 2: Staat und Kirche im Zeitalter
des Hochkonstitutionalismus und des Kulturkampfes 1848-1890, Berlin 21990
ND Darmstadt 2014, Nr. 316, S. 674-676.
Literatur
HUBER, Ernst Rudolf, Deutsche Verfassungsgeschichte seit 1789, Bd. 4: Struktur
und Krisen des Kaiserreichs, Stuttgart u. a. 21982,
S. 744 f.