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In seinem Erlass vom 6. September 1905 thematisierte Florian von Stablewski,
Erzbischof von Gnesen und Posen, die Frage, in welcher Sprache Kinder auf die Erstkommunion
vorbereitet werden sollten. Der Erzbischof reagierte damit auf einen Erlass des preußischen
Regierungspräsidiums in Posen, der vorschrieb, dass Kinder polnischsprachiger Eltern auf
Deutsch auf die Erstkommunion vorbereitet werden mussten. Stableski schärfte nun seinen
Diözesanpriestern ein, dass in Fällen, "in denen die Nationalität des Kindes zweifelhaft
ist", dieses in der Sprache auf die Erstkommunion vorbereiten sollten, welche die Eltern
wünschten. Wenn es keinen Zweifel an der Muttersprache des Kindes gebe, sollte dagegen die
Diözesanpriester entscheiden, insbesondere wenn die Eltern unter äußerem Zwang stünden, ihre
Kinder in einer anderen als ihrer Muttersprache unterrichten zu lassen.
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Erlass des Erzbischofs Stableski von Gnesen und Posen vom 6. September 1905
Quellen
Erlass Florian von Stablewskis vom 6. September 1905, in: FENSKE, Hans (Hg.),
Ausgewählte Quellen zur deutschen Geschichte der Neuzeit. Freiherr vom
Stein-Gedächtnisausgabe, Bd. 25: Quellen zur deutschen Innenpolitik 1890-1914,
Darmstadt 1991, Nr. 138, S. 291 f.
Empfohlene Zitierweise
Erlass des Erzbischofs Stableski von Gnesen und Posen vom 6. September 1905, in: 'Kritische Online-Edition der Nuntiaturberichte Eugenio Pacellis (1917-1929)', Schlagwort Nr. 779, URL: www.pacelli-edition.de/Schlagwort/779. Letzter Zugriff am: 19.05.2025.