Preußisches Gesetz über die Vermögensverwaltung der katholischen Kirchengemeinden vom 20. Juni 1875
Das Vermögensverwaltungsgesetz vom 20. Juni 1875 schrieb vor, dass in jeder katholischen Pfarrgemeinde die Vermögensverwaltung durch einen Kirchenvorstand und eine Gemeindevertretung stattzufinden habe. Die Verwaltung des ortskirchlichen Vermögens wurde dem Pfarrer und den gewählten Mitgliedern des Kirchenvorstandes zugeschrieben. Obwohl das Gesetz unter den Bischöfen Protest hervorrief, wurde es toleriert. Es war somit die erste weitgehend erfolgreiche Maßnahme des Staates im Kulturkampf.
Quellen
Preußisches Gesetz über die Vermögensverwaltung der katholischen Kirchengemeinden vom
20. Juni 1875, in: HUBER, Ernst Rudolf / HUBER, Wolfgang (Hg.), Staat und Kirche im
19. und 20. Jahrhundert. Dokumente zur Geschichte des deutschen
Staatskirchenrechts, Bd. 2: Staat und Kirche im Zeitalter des
Hochkonstitutionalismus und des Kulturkampfes 1848-1890, Berlin 21990 ND
Darmstadt 2014, Nr. 313, S. 662-668.
Literatur
HUBER, Ernst Rudolf, Deutsche Verfassungsgeschichte seit 1789, Bd. 4: Struktur
und Krisen des Kaiserreichs, Stuttgart u. a. 21982,
S. 738-740.