Preußisches Gesetz über die Vorbildung und Anstellung der Geistlichen vom 11. Mai 1873

Das preußische Gesetz über die Vorbildung und Anstellung der Geistlichen vom 11. Mai 1873 war das erste der gegen die katholische Kirche gerichteten Maigesetze des preußischen Staats. In diesem Gesetz legte der Staat Bedingungen in Bezug auf Ausbildung und Übertragung eines geistlichen Amtes fest. Einem Staatsbürger war die Ausübung eines solchen nur erlaubt, wenn er die Entlassungsprüfung eines deutschen Gymnasiums sowie ein dreijähriges theologisches Studium auf einer deutschen Staats-Universität und eine Staatsprüfung absolviert hatte. Die Staatsprüfung bestand aus wissenschaftlichem Wissen in den Gebieten Philosophie, Geschichte und Deutscher Literatur. Während des Studiums durften die Studenten keinem kirchlichen Seminar angehören. Weiterhin standen alle kirchlichen Anstalten unter staatlicher Aufsicht. Sollte ein neues Amt übertragen werden, oder ein Geistlicher versetzt werden, musste dieses dem Oberpräsidenten mitgeteilt werden, dem ein 30tägiges Einspruchsrecht zustand.
Quellen
Gesetz über die Vorbildung und Anstellung der Geistlichen vom 11. Mai 1873, in: HUBER, Ernst Rudolf / HUBER, Wolfgang (Hg.), Staat und Kirche im 19. und 20. Jahrhundert. Dokumente zur Geschichte des deutschen Staatskirchenrechts, Bd. 2: Staat und Kirche im Zeitalter des Hochkonstitutionalismus und des Kulturkampfes 1848-1890, Berlin 21990 ND Darmstadt 2014, Nr. 279, S. 594-599.
Literatur
HUBER, Ernst Rudolf, Deutsche Verfassungsgeschichte seit 1789, Bd. 4: Struktur und Krisen des Kaiserreichs, Stuttgart u. a. 21982, S. 712 f.
Empfohlene Zitierweise
Preußisches Gesetz über die Vorbildung und Anstellung der Geistlichen vom 11. Mai 1873, in: 'Kritische Online-Edition der Nuntiaturberichte Eugenio Pacellis (1917-1929)', Schlagwort Nr. 12053, URL: www.pacelli-edition.de/Schlagwort/12053. Letzter Zugriff am: 24.11.2024.
Online seit 24.10.2013, letzte Änderung am 26.06.2019.
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