Das preußische Gesetz über die Vorbildung und Anstellung der Geistlichen vom
11. Mai 1873 war das erste der gegen die katholische Kirche gerichteten Maigesetze des
preußischen Staats. In diesem Gesetz legte der Staat Bedingungen in Bezug auf
Ausbildung und Übertragung eines geistlichen Amtes fest. Einem Staatsbürger war die Ausübung
eines solchen nur erlaubt, wenn er die Entlassungsprüfung eines deutschen Gymnasiums sowie
ein dreijähriges theologisches Studium auf einer deutschen Staats-Universität und eine
Staatsprüfung absolviert hatte. Die Staatsprüfung bestand aus wissenschaftlichem Wissen in
den Gebieten Philosophie, Geschichte und Deutscher Literatur. Während des Studiums durften
die Studenten keinem kirchlichen Seminar angehören. Weiterhin standen alle kirchlichen
Anstalten unter staatlicher Aufsicht. Sollte ein neues Amt übertragen werden, oder ein
Geistlicher versetzt werden, musste dieses dem Oberpräsidenten mitgeteilt werden, dem ein
30tägiges Einspruchsrecht zustand.
Quellen
Gesetz über die Vorbildung und Anstellung der Geistlichen vom 11. Mai 1873, in:
HUBER, Ernst Rudolf / HUBER, Wolfgang (Hg.), Staat und Kirche im 19. und
20. Jahrhundert. Dokumente zur Geschichte des deutschen Staatskirchenrechts,
Bd. 2: Staat und Kirche im Zeitalter des Hochkonstitutionalismus und des
Kulturkampfes 1848-1890, Berlin 21990 ND Darmstadt 2014, Nr. 279,
S. 594-599.
Literatur
HUBER, Ernst Rudolf, Deutsche Verfassungsgeschichte seit 1789, Bd. 4: Struktur
und Krisen des Kaiserreichs, Stuttgart u. a. 21982,
S. 712 f.
Empfohlene Zitierweise
Preußisches Gesetz über die Vorbildung und Anstellung der Geistlichen vom
11. Mai 1873, in: 'Kritische Online-Edition der Nuntiaturberichte Eugenio Pacellis (1917-1929)', Schlagwort Nr. 12053, URL: www.pacelli-edition.de/Schlagwort/12053. Letzter Zugriff am: 24.11.2024.
Online seit 24.10.2013, letzte Änderung am 26.06.2019.Als PDF anzeigen