Das erste preußische Friedensgesetz, bzw. das Gesetz betreffend Abänderung der
kirchenpolitischen Gesetze vom 21. Mai 1886, modifizierte einige Bestimmungen der
Kulturkampfgesetze. Abgeändert wurden u.a. Bestimmungen des Gesetzes über die Vorbildung und
Anstellung der Geistlichen vom 11. Mai 1873, und des Gesetzes betreffend Abänderung der
kirchenpolitischen Gesetze vom 31. Mai 1882. Die noch im Gesetz vom 11. Mai 1873
geforderte wissenschaftliche Staatsprüfung wurde abgeschafft. Weiterhin wurden
bischöflich-theologische Lehranstalten und Priesterseminare sowie ein theologisches Studium
an ihnen wieder zugelassen. Studenten konnten während eines Universitätsstudiums in
Konvikten untergebracht werden. Ebenfalls wurde der Königliche Gerichtshof für kirchliche
Angelegenheiten abgeschafft.
Quellen
Gesetz betreffend Abänderung der kirchenpolitischen Gesetze vom 21. Mai 1881, in:
HUBER, Ernst Rudolf / HUBER, Wolfgang (Hg.), Staat und Kirche im 19. und
20. Jahrhundert. Dokumente zur Geschichte des deutschen Staatskirchenrechts,
Bd. 2: Staat und Kirche im Zeitalter des Hochkonstitutionalismus und des
Kulturkampfes 1848-1890, Berlin 21990 ND Darmstadt 2014, Nr. 414,
S. 867-870.
Literatur
HUBER, Ernst Rudolf, Deutsche Verfassungsgeschichte seit 1789, Bd. 4: Struktur
und Krisen des Kaiserreichs, Stuttgart u. a. 21982,
S. 793 f.
Empfohlene Zitierweise
Erstes preußisches Friedensgesetz vom 21. Mai 1886, in: 'Kritische Online-Edition der Nuntiaturberichte Eugenio Pacellis (1917-1929)', Schlagwort Nr. 12068, URL: www.pacelli-edition.de/Schlagwort/12068. Letzter Zugriff am: 24.11.2024.
Online seit 24.10.2013, letzte Änderung am 26.06.2019.Als PDF anzeigen