Finanzierung der römisch-katholischen Bistümer und der dazugehörigen Institute im preußischer Staatshaushalt 1906

Im preußischen Gesetz, betreffend die Feststellung des Staatshaushalts-Etats für das Etatsjahr 1906, vom 31. März 1906 wurde unter Kapitel 115, Titel 1-15, festgelegt, dass für "Bistümer und die dazugehörigen Institute" 1.666.195,40 Mark ausgegeben werden. Der Staatshaushalts-Etat umfasste insgesamt Einnahmen und Ausgaben von je 2.910.344.396 Mark.
Quellen
Gesetz, betreffend die Feststellung des Staatshaushalts-Etats für das Etatsjahr 1906, vom 31. März, in: Gesetz-Sammlung für die Königlichen Preußischen Staaten 1906, Nr. 11, S. 59-81, hier 74, in: dlibra.bibliotekaelblaska.pl (Letzter Zugriff am: 28.08.2018).
Empfohlene Zitierweise
Finanzierung der römisch-katholischen Bistümer und der dazugehörigen Institute im preußischer Staatshaushalt 1906, in: 'Kritische Online-Edition der Nuntiaturberichte Eugenio Pacellis (1917-1929)', Schlagwort Nr. 1379, URL: www.pacelli-edition.de/Schlagwort/1379. Letzter Zugriff am: 28.03.2024.
Online seit 24.06.2016, letzte Änderung am 23.02.2017.
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