Konkordat mit Bayern von 1817, Artikel 02

"Seine päpstliche Heiligkeit werden mit Beobachtung der erforderlichen Rücksichten die Diöcesen des Königreichs Baiern in folgender Art bestimmen:
Der bischöfliche Sitz von Freising wird nach München verlegt, und zum Metropolitansitze erhoben. Sein Sprengel bleibt der dermalige Umfang der Freisinger Diöces, und die Vorsteher dieser Kirche werden den Namen eines Erzbischofs zu München und Freising führen.
Diesem Erzbischofe werden die bischöflichen Kirchen von Augsburg, Passau und Regensburg, letztere mit Aufhebung ihrer Metropolitan-Eigenschaft als Suffragan-Kirchen untergeordnet. Jedoch soll der jetzt lebende Bischof von Passau das Privilegium der Exemtion auf seine Lebensdauer geniessen.
Die bischöfliche Kirche von Bamberg wird zur Metropolitan-Kirche erhoben, und derselben werden die bischöflichen Kirchen von Würzburg, Eichstätt und Speyer als Suffragan-Kirchen zugetheilt.
Das vormals zur Mainzer, gegenwärtig zur Regensburger Diöces gehörige Gebiet von Aschaffenburg und der Antheil der Fuldaer Diöces in Baiern werden mit der Würzburger Diöces vereinigt.
Der in Baiern gelegene Theil der Diöces Konstanz wird nebst dem exemten Bezirke von Kempten der Augsburger Diöces einverleibt. Auf gleiche Weise wird der baierische Theil der Salzburger Diöces, und das Gebiet der exemten Propstei Berchtesgaden, theils mit der Passauer, theils mit der Münchner Diöces vereinigt werden.
Mit letzterer wird auch der Bezirk des Bisthums Chiemsee, welches ganz aufgehoben wird, verbunden.
Die neuen Grenzen der einzelnen Diöcesen werden, soweit es nöthig befunden wird, noch bestimmter ausgeschieden werden. "
Quellen
Das Baierische Konkordat. Abgeschlossen zu Rom am 5. Juni 1817, in: KREMER-AUENRODE, Hugo von (Hg.), Actenstücke zur Geschichte des Verhältnisses zwischen Staat und Kirche im 19. Jahrhundert I/II. Mit Anmerkungen von Hugo von Kremer-Augenrode, Bd. 1: Die Actenstücke bis zur Enzyclica und Syllabus vom 8. December 1864, Hildesheim / New York 1976, Nr. 4746, S. 30-38, hier 31.
Das Konkordat vom 5. Juni 1817 (lateinische Fassung), in: HAUSBERGER, Karl, Staat und Kirche nach der Säkularisation. Zur bayerischen Konkordatspolitik im frühen 19. Jahrhundert, St. Ottilien 1983, S. 309-318, hier 309 f.
Übereinkunft zwischen Bayern und dem Heiligen Stuhl vom 5. Juni 1817, in: HUBER, Ernst Rudolf / HUBER, Wolfgang (Hg.), Staat und Kirche im 19. und 20. Jahrhundert. Dokumente zur Geschichte des deutschen Staatskirchenrechts, Bd. 1: Staat und Kirche vom Ausgang des alten Reichs bis zum Vorabend der bürgerlichen Revolution, Berlin 21990 ND Darmstadt 2014, Nr. 73, S. 170-177, hier 171.
Empfohlene Zitierweise
Konkordat mit Bayern von 1817, Artikel 02, in: 'Kritische Online-Edition der Nuntiaturberichte Eugenio Pacellis (1917-1929)', Schlagwort Nr. 14094, URL: www.pacelli-edition.de/Schlagwort/14094. Letzter Zugriff am: 24.11.2024.
Online seit 24.10.2013, letzte Änderung am 20.01.2020.
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