Gesetz- und Verordnungsblatt für den Freistaat Bayern

Die Geschichte des "Gesetz- und Verordnungsblatts für den Freistaat Bayern" begann 1799 mit dem "Churfürstlich Pfalzbaierischen Regierungs- und Intelligenzblatt", das auf verschiedene Intelligenzblätter zurückging. Nach mehrere Namensänderungen hieß es während der Novemberrevolution 1918 vorübergehend "Gesetz- und Verordnungsblatt für den Volksstaat Bayern". Anschließend erhielt es die Bezeichnung "Gesetz- und Verordnungsblatt für den Freistaat Bayern". Dieses heißt seit 1936 "Bayerisches Gesetz- und Verordnungsblatt" und erscheint unter diesem Titel noch heute.
Literatur
RUPPERT, Stefan, Die Entstehung der Gesetz- und Verordnungsblätter. Die Bekanntmachung von Gesetzen im Übergang vom Spätabsolutismus zum Frühkonstitutionalismus, in: STOLLEIS, Michael (Hg.), Juristische Zeitschriften. Die neuen Medien des 18.-20. Jahrhunderts (Ius commune. Sonderhefte. Studien zur Europäischen Rechtsgeschichte 128), Frankfurt am Main 1999, S. 67-105, hier 89-94.
WUNDER, Bernd, Vom Intelligenzblatt zum Gesetzblatt. Zur Zentralisierung inner- und außeradministrativer Normkommunikation in Deutschland (18./19. Jahrhundert), in: Jahrbuch für europäische Verwaltungsgeschichte 9 (1997), S. 29-82.
Empfohlene Zitierweise
Gesetz- und Verordnungsblatt für den Freistaat Bayern, in: 'Kritische Online-Edition der Nuntiaturberichte Eugenio Pacellis (1917-1929)', Schlagwort Nr. 1432, URL: www.pacelli-edition.de/Schlagwort/1432. Letzter Zugriff am: 28.03.2024.
Online seit 24.06.2016, letzte Änderung am 25.02.2019.
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