Konkordat mit Polen von 1925, Artikel 19
Ohne vorhergehende Genehmigung der polnischen Regierung können im Bereiche der Republik Polen Pfarrbenefizien nicht erlangen:
1. Nicht-naturalisierte Fremde sowie Personen, die ihre theologische Bildung nicht in den polnischen theologischen Instituten oder in den päpstlichen Anstalten genossen haben.
2. Personen, deren Tätigkeit die Sicherheit des Staates gefährdet.
Vor den Ernennungen zu diesen Benefizien wird die kirchliche Behörde beim zuständigen Minister der Republik Erkundigungen einziehen, um sich zu vergewissern, daß keiner der unter 1 und 2 aufgezählten Gründe im Wege steht. Erhebt der vorerwähnte Minister nicht innerhalb einer Frist von 30 Tagen Einwände gegen die für die Ernennung in Aussicht genommene Persönlichkeit, so schreitet die kirchliche Behörde zur Ernennung."
Quellen
Concordato con la Polonia, in: MERCATI, Angelo (Bearb.), Raccolta di Concordati su
Materie Ecclesiastiche tra la Santa Sede e le Autorità Civili, Bd. 2: 1915-1954,
Vatikanstadt 1954, S. 30-40, hier 3.
Konkordat zwischen dem Heiligen Stuhl und der Republik Polen vom 10. Februar
1925, in: SCHÖPPE, Lothar (Bearb.), Konkordate seit 1800. Originaltext und deutsche
Übersetzung der geltenden Konkordate (Dokumente 35), Frankfurt am Main / Berlin 1964,
S. 319-330, hier 324 f.