Reformerlass König Wilhelms II. vom 11. Juli 1917

Der Reformerlass König Wilhelms II. von Preußen datiert auf den 11. und nicht auf den 17. Juli. Der König wies darin den preußischen Ministerpräsidenten Theobald von Bethmann Hollweg an, einen Gesetzentwurf über die Änderung des Dreiklassenwahlrechts hin zu einem gleichen Wahlrecht zu erstellen, damit die nächste Wahl nach dem neuen Wahlrecht vollzogen werden könne. Die Konservativen und der rechte Flügel der Nationalliberalen, die in der Preußischen Abgeordnetenkammer und im Preußischen Herrenhaus über die Mehrheit verfügten, lehnten eine Änderung des Wahlrechts weiterhin ab und die Wahlrechtsfrage blieb als Streitpunkt weiter bestehen.
Quellen
Der "Reformerlaß" König Wilhelms II. an den Präsidenten des Preußischen Staatsministeriums v. Bethmann Hollweg vom 11. Juli 1917, in: HUBER, Ernst Rudolf (Hg.), Dokumente zur deutschen Verfassungsgeschichte, Bd. 3: Deutsche Verfassungsdokumente 1900-1918, Stuttgart u. a. 31990, Nr. 103, S. 155.
Literatur
HUBER, Ernst Rudolf, Deutsche Verfassungsgeschichte seit 1789, Bd. 5: Weltkrieg, Revolution und Reichserneuerung 1914-1919, Stuttgart u. a. 1978, S. 306.
Empfohlene Zitierweise
Reformerlass König Wilhelms II. vom 11. Juli 1917, in: 'Kritische Online-Edition der Nuntiaturberichte Eugenio Pacellis (1917-1929)', Schlagwort Nr. 16023, URL: www.pacelli-edition.de/Schlagwort/16023. Letzter Zugriff am: 19.04.2024.
Online seit 24.03.2010, letzte Änderung am 26.06.2019.
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