Gegenüberstellung der staatlichen Gegenentwürfe zum Konkordat mit Bayern vom Dezember 1922 und vom Januar 1923, Artikel 01

Die von Pacelli erwähnte Unterscheidung in § 2 zwischen "potere" und "diritto" taucht in der von ihm verwendeten deutschen Version der staatlichen Gegenentwürfe nicht auf:
Römischer Entwurf zum Konkordat mit Bayern vom September 1922. Staatlicher Gegenentwurf zum Konkordat mit Bayern vom Dezember 1922. Staatlicher Gegenentwurf zum Konkordat mit Bayern vom Januar 1923.
Art. 1. Art. 1. Art. 1.
§ 1. Der bayerische Staat gewährleistet die freie und öffentliche Ausübung der katholischen Religion. § 1. Der bayerische Staat gewährleistet die freie und öffentliche Ausübung der katholischen Religion. § 1. Der Bayerische Staat gewährleistet die freie und öffentliche Ausübung der katholischen Religion.
§ 2. Er anerkennt das Recht der Kirche, im Rahmen ihrer Zuständigkeit Gesetze zu erlassen und Anordnungen zu treffen, die ihre Mitglieder binden; er wird den Gebrauch dieser Gewalt weder hindern noch erschweren. § 2. Er anerkennt das Recht der Kirche, im Rahmen ihrer Zuständigkeit Gesetze zu erlassen und Anordnungen zu treffen, die ihre Mitglieder binden; er wird die Ausübung dieses Rechtes weder hindern noch erschweren. § 2. Er anerkennt das Recht der Kirche, im Rahmen ihrer Zuständigkeit Gesetze zu erlassen und Anordnungen zu treffen, die ihre Mitglieder binden; er wird die Ausübung dieses Rechtes weder hindern noch erschweren.
§ 3. Er sichert der katholischen Kirche die ungestörte Kultübung zu. In der Erfüllung ihrer Amtspflichten genießen die Geistlichen den Schutz des Staates. § 3. Er sichert der katholischen Kirche die ungestörte Kultübung zu. In der Erfüllung ihrer Amtspflichten genießen die Geistlichen den Schutz des Staates. § 3. Er sichert der katholischen Kirche die ungestörte Kultübung zu. In der Erfüllung ihrer Amtspflichten genießen die Geistlichen den Schutz des Staates.
Quellen
Gegenüberstellung des römischen Entwurfs zum Konkordat mit Bayern mit dem staatlichen Gegenentwurf vom Dezember 1922; Dokument Nr. 10458.
Staatlicher Gegenentwurf zum Konkordat mit Bayern vom Januar 1923; Dokument Nr. 872.
Empfohlene Zitierweise
Gegenüberstellung der staatlichen Gegenentwürfe zum Konkordat mit Bayern vom Dezember 1922 und vom Januar 1923, Artikel 01, in: 'Kritische Online-Edition der Nuntiaturberichte Eugenio Pacellis (1917-1929)', Schlagwort Nr. 16079, URL: www.pacelli-edition.de/Schlagwort/16079. Letzter Zugriff am: 27.12.2024.
Online seit 24.10.2013, letzte Änderung am 20.01.2020.
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