Reichsgesetz über die Ablösung öffentlicher Anleihen vom 16. Juli 1925

Das Reichsgesetz über die Ablösung öffentlicher Anleihen vom 16. Juli 1925 war eine Maßnamhme zur Überwindung der Nachkriegsinflation im Deutschen Reich. 1924 wurde die Reichsmark eingeführt, weshalb öffentliche Anleihen, die noch in Mark erworben worden waren, im Rahmen einer Wertpapierbereinigung abgelöst werden mussten. Allein im Ersten Weltkrieg wurden Kriegsanleihen in Höhe von 89 Milliarden Mark gezeichnet. Mit der Ablösung entsprachen 1.000 Mark Reichsanleihen dem Wert von 25 Reichsmark. Dabei wurde zwischen Neu- und Altbesitz unterschieden. Als Altbesitz galten Reichsanleihen, die vor dem 1. Juli 1920 erworben worden waren und die mit Auslosungsrechten für vorzeitige Tilgungen einherging. Denn eine Rückzahlung war allgemein erst für 1932 vorgesehen; für Kleinstbesitz unter 500 Mark war keinerlei Ablösung vorgesehen. Der Abbau der Staatsschulden wurde damit insgesamt auf Kosten der Gläubiger, also der Bürger, vollzogen.
Die Umsetzung der Ablösung oblag laut Verordnung vom 17. August 1925 dem Reichskommissar für die Ablösung der Reichsanleihen alten Besitzes, der dem Reichsfinanzministerium unterstand. Das Amt des Reichskommissars übte von 1925 bis 1928 Carl Henrici aus, anschließend Siegfried Schultzenstein.
Quellen
Gesetz über die Ablösung öffentlicher Anleihen vom 16. Juli 1925, in: Reichsgesetzblatt 1925, Teil I, Nr. 32, S. 137-144, in: alex.onb.ac.at (Letzter Zugriff am: 02.01.2017).
Verordnung über den Reichskommissar für die Ablösung der Reichsanleihen alten Besitzes vom 17. August 1925, in: Reichsgesetzblatt 1925, Teil I, S. 346, in: alex.onb.ac.at (Letzter Zugriff am: 09.05.2018).
Literatur
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KIELKOPF, Klaus, Anleiheportefeuilles. Konzepte - Vergleichsmaßstäbe - Leistung von deutschen Rentenfonds, Wiesbaden 1995, S. 98 f.
REITER, Werner, Das Bundesanleihekonsortium im Zusammenhang mit Gesamtwirtschaft, Staat, Banken und Kapitalmarkt, Wiesbaden 1967, S. 112-116.
Schultzenstein, Siegfried; Biographie Nr. 4879.
Empfohlene Zitierweise
Reichsgesetz über die Ablösung öffentlicher Anleihen vom 16. Juli 1925, in: 'Kritische Online-Edition der Nuntiaturberichte Eugenio Pacellis (1917-1929)', Schlagwort Nr. 1638, URL: www.pacelli-edition.de/Schlagwort/1638. Letzter Zugriff am: 19.04.2024.
Online seit 29.01.2018, letzte Änderung am 10.09.2018.
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