Seelsorge an den polnischen Migranten im Deutschen Reich

Bereits im Kaiserreich wurden für die zahlreichen polnischsprachigen Arbeitsmigranten in den mehrheitlich von Deutschsprachigen bewohnten Gebieten Deutschlands spezielle Seelsorgeangebote geschaffen. Dabei kamen polnische und des Polnischen mächtige deutsche Geistliche zum Einsatz. Sie hielten insbesondere in Berlin und im Ruhrgebiet im Auftrag der Bischöfe von Breslau, Paderborn, Münster und Köln Gottesdienste. Jedoch beäugten die preußischen Behörden vor allem die kulturellen Veranstaltungen und die Bildungsaktivitäten, an denen die Geistlichen beteiligt waren, argwöhnisch.
Nach dem Ersten Weltkrieg brach die polnischsprachige Seelsorge in Deutschland zusammen. Viele polnische Geistliche verließen das Land und die kirchlichen Stellen erwarteten, dass die Polen tendeziell aus Deutschland nach Polen abwanderten, weshalb sie es nicht mehr für nötig hielten, die Seelsorge aufrecht zu erhalten. Der "Bund der Polen in Deutschland" bemühte sich seit 1922 um den Wiederaufbau der polnischsprachigen Seelsorge. Er konnte dafür insbesondere die Erzbischöfe Edmund Dalbor und August Józef Hlond von Gnesen und Posen gewinnen. In den späten 1920er Jahren zeigten diese Bemühungen erste Früchte. Jedoch beschränkten die Nationalsozialisten die polnische Seelsorge ab 1933 immer weiter und unterdrückten sie 1939 komplett.
Literatur
BOBER, Sabina, Die polnischsprachige Seelsorge in Deutschland - ein geschichtlicher Entwurf, in: DERS. / BUDYN, Stanisław (Hg.), Duszpasterswo polkojęzyczne w Niemczech 1945-2005. Polnischsprachige Seelsorge in Deutschland 1945-2005 (Biblioteka Polonii A 31), Lublin / Hannover 2006, S. 533-567.
Bund der Polen in Deutschland; Schlagwort Nr. 3521.
VIAF: 157980841
Empfohlene Zitierweise
Seelsorge an den polnischen Migranten im Deutschen Reich, in: 'Kritische Online-Edition der Nuntiaturberichte Eugenio Pacellis (1917-1929)', Schlagwort Nr. 17074, URL: www.pacelli-edition.de/Schlagwort/17074. Letzter Zugriff am: 28.03.2024.
Online seit 24.06.2016, letzte Änderung am 20.01.2020.
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