Rat der Volkskommissare

Die Sozialrevolutionäre und Menschewiki verließen am 26. Oktober 1917 aus Protest den Zweiten Allrussischen Kongress der Arbeiter-, Soldaten- und Bauernräte. Der Kongress nahm daraufhin das "Dekret über die Einrichtung des Rates der Volkskommissare" an. Dieser stellte fortan die Provisorische Regierung dar. Es wurden Volkskommissare mit ministeriellen Befugnissen eingesetzt. Wladimir Iljitsch Lenin hatte den Vorsitz inne.
Durch Inkrafttreten der Verfassung am 31. Januar 1924 wurde die Verwaltung der Sowjetunion von der der einzelnen Sowjetrepubliken getrennt. Aus den Volkskommissariaten der Sowjetunion entwickelten sich die allsowjetischen (Unions-)Volkskommissariate auf der einen und die Vereinigten Volkskommissariate auf der andern Seite.
Literatur
ALTRICHTER, Helmut (Hg.), Die Sowjetunion. Von der Oktoberrevolution bis zu Stalins Tod, Bd. 1, München 1986, S. 21-40, 131-172.
HILDERMEIER, Manfred, Die Sowjetunion 1917-1991 (Oldenbourg Grundriss der Geschichte, 31), München 22007, S. 14 f.
Empfohlene Zitierweise
Rat der Volkskommissare, in: 'Kritische Online-Edition der Nuntiaturberichte Eugenio Pacellis (1917-1929)', Schlagwort Nr. 18074, URL: www.pacelli-edition.de/Schlagwort/18074. Letzter Zugriff am: 18.04.2024.
Online seit 24.03.2010.
Als PDF anzeigen