Regentschaftsrat für das Königreich Polen

Im August 1917 bildete sich in Lausanne das Polnische Nationalkomitee, das von der Entente als Vertretung Polens anerkannt wurde. Als Reaktion darauf ließen das Deutsche Reich und Österreich-Ungarn im September 1917 einen Regentschaftsrat (Rada Regencyjna Królestwa Polskiego) in den von ihnen besetzten polnischen Gebieten bilden. Der Rat war von den Mittelmächten abhängig und sollte so lange im Amt bleiben, bis ein König oder Regent ernannt werden würde.
Mitglieder des Regentschaftsrates waren der Erzbischof von Warschau, Aleksander Kardinal Kakowski, der Bürgermeister von Warschau Zdzisław Fürst Lubomirski und der Großgrundbesitzer und konservative Politiker Józef Ostrowski.
Der Regentschaftsrat und die von ihm gebildete Regierung unter Jan Kucharzewski übernahmen bis Oktober 1917 lediglich Verwaltungsaufgaben im Bereich Erziehung und Justiz. Am 7. Oktober erklärte der Regentschaftsrat die Unabhängigkeit Polens und übergab die Regierungsgewalt am 14. November an das neue Staatsoberhaupt Jósef Piłsudski.
Literatur
ALEXANDER, Manfred, Kleine Geschichte Polens (Reclams Universal-Bibliothek 17060), Stuttgart 2003, S. 266-269.
ROOS, Hans / ALEXANDER, Manfred, Geschichte der polnischen Nation 1918-1985. Von der Staatsgründung im ersten Weltkrieg bis zur Gegenwart, Stuttgart u. a. 41986, S. 34 f.
Bekanntmachung des Regentschaftsrats an das Polnische Volk, in: Dziennik Praw Królestwa Polskiego [Rechtsblatt des Königreichs Polen], Nr. 12 v. 21. Oktober 1918, Pos. 23, S. 61-62. , in: www.herder-institut.de (Letzter Zugriff am: ).
Empfohlene Zitierweise
Regentschaftsrat für das Königreich Polen, in: 'Kritische Online-Edition der Nuntiaturberichte Eugenio Pacellis (1917-1929)', Schlagwort Nr. 18076, URL: www.pacelli-edition.de/Schlagwort/18076. Letzter Zugriff am: 24.11.2024.
Online seit 24.03.2010.
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