Debatte über die Abhaltung von Wahlen zu einer Verfassunggebenden Landesversammlung bzw. zum Landtag in Bayern
Innenminister Erhard Auer und die SPD lehnten das Rätesystem komplett ab und strebten eine parlamentarische Demokratie an, weshalb sie für eine frühe Wahl für die Nationalversammlungen eintraten. Auer schränkte die Vollzugsgewalt der Räte ein und sah vor, sie in der parlamentarischen Republik in Arbeiter- und Landwirtschaftskammern umzuwandeln, wodurch sie ihren revolutionären Charakter verlieren würden. Auer konnte sich schließlich am 2. Dezember gegen Eisner durchsetzen. Der Ministerpräsident musste erklären, dass die Regierung ihr Versprechen, so rasch wie möglich eine Nationalversammlung abhalten zu wollen, einlösen werde.
Bereits am 5. Dezember legte Auer den Termin für die Wahlen zum bayerischen Landtag auf den 12. Januar 1919 fest, was zu erneuten Auseinandersetzungen innerhalb des Kabinetts führte. Damit war der Wahlkampf eröffnet, der bis zu den Wahlen zur deutschen Nationalversammlung am 19. Januar 1919 anhielt.
Das im Dezember verabschiedete Wahlgesetz beinhaltete erstmals das aktive und passive Frauenwahlrecht. Mit 53,4 Prozent stellten sie die Mehrheit bei der Wahl. Zusätzlich wurde das Mindestalter der Wahlberechtigten von 25 auf 20 Jahre herabgesetzt. Die Wahlen vom 12. Januar 1919 verliefen ohne Zwischenfälle. Bei einer Beteiligung von 86,26 Prozent gaben ca. drei Millionen Bayern ihre Stimme ab.
Für Kurt Eisner und die USPD war das Resultat von 2,5 Prozent der Stimmen eine politische Katastrophe. Es war nur noch eine Frage der Zeit, bis Eisner sein Amt verlieren würde.
Quellen
Langprotokoll der Ministerratssitzung vom 5. Dezember 1918, in: BAUER, Franz J. (Hg.),
Die Regierung Eisner 1918/19. Ministerratsprotokolle und Dokumente (Quellen zur
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Literatur
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in: www.historisches-lexikon-bayerns.de (Letzter Zugriff am: 17.10.2014).
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Zusammensetzung – Biographien (Materialien zur bayerischen Landesgeschichte 21), München
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